Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Düren 2026

Die Hundesteuer in Düren beträgt 84 € pro Jahr für einen Hund (7 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 192 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 400 €.

Düren84 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund84 €
Zwei Hundeje 96 €
Drei oder mehr Hundeje 96 €

Bei einem Hund 84 €, bei zwei oder mehr Hunden 96 € je Hund (§ 2 Abs. 1). Steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Düren

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund400 €

Im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde sowie American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen (§ 2 Abs. 3)

400 € je Hund für ab dem 01.01.2009 gehaltene gefährliche Hunde; 200 € je Hund für bereits vor dem 01.01.2009 im Stadtgebiet gehaltene (§ 2 Abs. 2). Keine Befreiung nach § 3 Abs. 2–5 und keine Ermäßigung.

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Düren

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an. Welpen: Steuerpflicht bei selbstgezogenen Hunden ab einem Alter von drei Monaten.
      2. Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich

      Steuerbefreiungen

      • Kurzzeitiger Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Düren aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
      • Hunde für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. (§ 3 Abs. 2)
      • Herdenschutzhunde: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden. (§ 3 Abs. 3)
      • Ältere Hunde aus dem Tierheim: Hunde ab acht Jahren, die nach dem 31.05.2012 aus dem Tierheim für den Kreis Düren übernommen wurden; auf Antrag, unbefristet. (§ 3 Abs. 4)
      • Hunde aus dem Tierheim: Ab 01.01.2022 unmittelbar aus dem Tierheim für den Kreis Düren übernommene Hunde: die ersten drei Jahre steuerfrei, ein Hund pro Haushalt, auf Antrag. (§ 3 Abs. 5)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld: Steuer für einen Hund auf 18 € jährlich ermäßigt (SGB XII §§ 27–46, SGB II) oder einkommensmäßig Gleichgestellte; auf Antrag. (§ 4 Abs. 3 a)
      • Schwerbehinderte ab GdB 80: Steuer für einen Hund auf 18 € jährlich ermäßigt, sofern keine Befreiung nach § 3 Abs. 2. (§ 4 Abs. 3 b)
      • Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 4 Abs. 1 a)
      • Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband. (§ 4 Abs. 1 b)
      • Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt; Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt. (§ 4 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 10.12.1997, zuletzt geändert am 16.12.2021 (Amtsblatt Nr. 44 vom 23.12.2021), Stand 01.01.2022. Alle Amtsblätter 2022–2026 im städtischen Archiv durchsucht: keine weitere Änderungssatzung veröffentlicht. Ratssitzung (Amtsblatt Nr. 18/2026) hatte einen AfD-Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung (Förderung der Vermittlung von Tierschutzhunden) auf der Tagesordnung; Ergebnis unbekannt. Satzung enthält keine Regelung zur Steuermarke (tagRequired null). Keine eigene städtische Hundesteuer-Infoseite, Online-Anmeldung oder Formular gefunden; zuständige Stelle in der Satzung nur als 'Stadt'/'Steueramt' genannt.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Düren, Stand 16.12.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Düren

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Düren?

      Die Hundesteuer in Düren beträgt 84 € pro Jahr für einen Hund (7 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 192 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 400 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Düren?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Düren zusammen 192 € im Jahr, mit drei Hunden 288 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Düren anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei selbstgezogenen Hunden ab einem Alter von drei Monaten.

      Wann ist die Hundesteuer in Düren fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.

      Wer ist in Düren von der Hundesteuer befreit?

      Kurzzeitiger Aufenthalt; Hunde für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen; Herdenschutzhunde; Ältere Hunde aus dem Tierheim; Hunde aus dem Tierheim; Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld (ermäßigt); Schwerbehinderte ab GdB 80 (ermäßigt); Bewachung abgelegener Gebäude (ermäßigt); Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (ermäßigt); Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.