Hund anmelden in Düren
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an. Welpen: Steuerpflicht bei selbstgezogenen Hunden ab einem Alter von drei Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich
Steuerbefreiungen
- Kurzzeitiger Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Düren aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
- Hunde für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. (§ 3 Abs. 2)
- Herdenschutzhunde: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden. (§ 3 Abs. 3)
- Ältere Hunde aus dem Tierheim: Hunde ab acht Jahren, die nach dem 31.05.2012 aus dem Tierheim für den Kreis Düren übernommen wurden; auf Antrag, unbefristet. (§ 3 Abs. 4)
- Hunde aus dem Tierheim: Ab 01.01.2022 unmittelbar aus dem Tierheim für den Kreis Düren übernommene Hunde: die ersten drei Jahre steuerfrei, ein Hund pro Haushalt, auf Antrag. (§ 3 Abs. 5)
Ermäßigungen
- Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Bürgergeld: Steuer für einen Hund auf 18 € jährlich ermäßigt (SGB XII §§ 27–46, SGB II) oder einkommensmäßig Gleichgestellte; auf Antrag. (§ 4 Abs. 3 a)
- Schwerbehinderte ab GdB 80: Steuer für einen Hund auf 18 € jährlich ermäßigt, sofern keine Befreiung nach § 3 Abs. 2. (§ 4 Abs. 3 b)
- Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 4 Abs. 1 a)
- Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband. (§ 4 Abs. 1 b)
- Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt; Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt. (§ 4 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom 10.12.1997, zuletzt geändert am 16.12.2021 (Amtsblatt Nr. 44 vom 23.12.2021), Stand 01.01.2022. Alle Amtsblätter 2022–2026 im städtischen Archiv durchsucht: keine weitere Änderungssatzung veröffentlicht. Ratssitzung (Amtsblatt Nr. 18/2026) hatte einen AfD-Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung (Förderung der Vermittlung von Tierschutzhunden) auf der Tagesordnung; Ergebnis unbekannt. Satzung enthält keine Regelung zur Steuermarke (tagRequired null). Keine eigene städtische Hundesteuer-Infoseite, Online-Anmeldung oder Formular gefunden; zuständige Stelle in der Satzung nur als 'Stadt'/'Steueramt' genannt.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Düren, Stand 16.12.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.