Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Castrop-Rauxel 2026

Die Hundesteuer in Castrop-Rauxel beträgt 96 € pro Jahr für einen Hund (8 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 216 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 288 €.

Castrop-Rauxel96 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund96 €
Zwei Hundeje 108 €
Drei oder mehr Hundeje 120 €

Bei einem Hund 96 €, bei zwei Hunden je Hund 108 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 120 €.

Quelle: Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund288 €
Zwei Hundeje 324 €
Drei oder mehr Hundeje 360 €

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall von der Ordnungsbehörde festgestellte gefährliche Hunde (§ 2a)

Dreifacher Regelsatz je gefährlichem Hund, abhängig von der Gesamtzahl der Hunde (§ 2 Abs. 1 d); Beträge berechnet. Seit 01.07.2025 in Kraft. Mit bestandenem Wesenstest gilt der Regelsatz für Hunde nach § 2a Abs. 2. Keine Sozialermäßigung für gefährliche Hunde.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Castrop-Rauxel

      1. Melde den Hund innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten vier Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Bereich Finanzen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Castrop-Rauxel.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag

      Steuerbefreiungen

      • Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei ist (§ 3 Abs. 1)
      • Blindenführhunde: für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen BL, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
      • Assistenzhunde: nach § 12e BGG, mit Nachweis der Ausbildung und Prüfung, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)
      • Hunde aus dem Tierheim Deininghauser Weg: erstmalige Übernahme vom Tierschutz Castrop-Rauxel e.V., für 24 Monate, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung – 50 %: auch einkommensmäßig Gleichgestellte; nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Keine Änderungssatzung auf der Satzungsseite der Stadt gefunden. Der Steuersatz für gefährliche Hunde gilt seit 01.07.2025; die Satzung sieht eine Evaluation spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten vor.

      Quellen

      Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel, Stand 12.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Castrop-Rauxel

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Castrop-Rauxel?

      Die Hundesteuer in Castrop-Rauxel beträgt 96 € pro Jahr für einen Hund (8 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 216 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 288 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Castrop-Rauxel?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Castrop-Rauxel zusammen 216 € im Jahr, mit drei Hunden 360 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Castrop-Rauxel anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten vier Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Castrop-Rauxel fällig?

      Jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.

      Wer ist in Castrop-Rauxel von der Hundesteuer befreit?

      Kurzaufenthalt; Blindenführhunde; Assistenzhunde; Hunde aus dem Tierheim Deininghauser Weg; Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.