Hund anmelden in Castrop-Rauxel
- Melde den Hund innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten vier Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Bereich Finanzen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Castrop-Rauxel.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag
Steuerbefreiungen
- Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei ist (§ 3 Abs. 1)
- Blindenführhunde: für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen BL, auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
- Assistenzhunde: nach § 12e BGG, mit Nachweis der Ausbildung und Prüfung, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)
- Hunde aus dem Tierheim Deininghauser Weg: erstmalige Übernahme vom Tierschutz Castrop-Rauxel e.V., für 24 Monate, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung – 50 %: auch einkommensmäßig Gleichgestellte; nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Keine Änderungssatzung auf der Satzungsseite der Stadt gefunden. Der Steuersatz für gefährliche Hunde gilt seit 01.07.2025; die Satzung sieht eine Evaluation spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten vor.
Quellen
Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel, Stand 12.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.