Hund anmelden in Bottrop
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Finanzen, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten (eigene Würfe).
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bottrop.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Halbjährlich am 15.2. und 15.8. mit der Hälfte des Jahresbetrages; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich
Steuerbefreiungen
- Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo versteuert oder befreit ist. (§ 3)
- Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde: Für Personen mit Merkzeichen B, BL, aG oder H; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1)
- Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehalten, an Bord registrierter Binnenschiffe. (§ 4 Abs. 2 a)
- Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden. (§ 4 Abs. 2 b)
- Hunde aus dem Tierheim Bottrop: Übernahme von Tierfreunde Bottrop e.V.: 12 Monate steuerfrei, je Übernahme ein Hund. (§ 4 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Mehr als 200 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude. (§ 5 Abs. 1 a)
- Rettungs- und Suchhunde – 50 %: Dauernd zur Unterstützung behördlicher Sicherheits- und Rettungskräfte, mit bestandener Prüfung. (§ 5 Abs. 1 b)
- Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Mehr als 400 m Luftlinie zum bebauten Ortsteil; Steuer auf ein Viertel ermäßigt. (§ 5 Abs. 2)
- Empfänger von Sozialleistungen – 50 %: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Bürgergeld (SGB II), AsylbLG oder einkommensmäßig Gleichgestellte; nur für einen Hund. (§ 5 Abs. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Besteuert wird nur das Halten durch natürliche Personen zu persönlichen Zwecken (§ 1 Abs. 1). Online-Link ist der Dienst 'Hundesteuer (Anmeldung)' auf service.bottrop.de. Keine Änderungssatzung nach dem 11.12.2024 gefunden.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Bottrop, Stand 11.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.