Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Bottrop 2026

Die Hundesteuer in Bottrop beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 350 €.

Bottrop120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund120 €
Zwei Hundeje 144 €
Drei oder mehr Hundeje 180 €

Bei zwei Hunden je Hund 144 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Bottrop

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund350 €

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§ 2a); laut Stadt auch Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu)

350 € je Hund. § 2 Abs. 1 nennt 'gefährliche Hunde im Sinne des § 2a'; § 2a Abs. 4 definiert zusätzlich Hunde bestimmter Rassen. Die Stadtseite wendet 350 € ausdrücklich auch auf Hunde bestimmter Rassen an.

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Bottrop

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Finanzen, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten (eigene Würfe).
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bottrop.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 15.2. und 15.8. mit der Hälfte des Jahresbetrages; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich

      Steuerbefreiungen

      • Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo versteuert oder befreit ist. (§ 3)
      • Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde: Für Personen mit Merkzeichen B, BL, aG oder H; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1)
      • Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehalten, an Bord registrierter Binnenschiffe. (§ 4 Abs. 2 a)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden. (§ 4 Abs. 2 b)
      • Hunde aus dem Tierheim Bottrop: Übernahme von Tierfreunde Bottrop e.V.: 12 Monate steuerfrei, je Übernahme ein Hund. (§ 4 Abs. 4)

      Ermäßigungen

      • Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Mehr als 200 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude. (§ 5 Abs. 1 a)
      • Rettungs- und Suchhunde – 50 %: Dauernd zur Unterstützung behördlicher Sicherheits- und Rettungskräfte, mit bestandener Prüfung. (§ 5 Abs. 1 b)
      • Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Mehr als 400 m Luftlinie zum bebauten Ortsteil; Steuer auf ein Viertel ermäßigt. (§ 5 Abs. 2)
      • Empfänger von Sozialleistungen – 50 %: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Bürgergeld (SGB II), AsylbLG oder einkommensmäßig Gleichgestellte; nur für einen Hund. (§ 5 Abs. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Besteuert wird nur das Halten durch natürliche Personen zu persönlichen Zwecken (§ 1 Abs. 1). Online-Link ist der Dienst 'Hundesteuer (Anmeldung)' auf service.bottrop.de. Keine Änderungssatzung nach dem 11.12.2024 gefunden.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Bottrop, Stand 11.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Bottrop

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Bottrop?

      Die Hundesteuer in Bottrop beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 350 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Bottrop?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Bottrop zusammen 288 € im Jahr, mit drei Hunden 540 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Bottrop anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten (eigene Würfe). Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Bottrop fällig?

      Halbjährlich am 15.2. und 15.8. mit der Hälfte des Jahresbetrages; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich.

      Wer ist in Bottrop von der Hundesteuer befreit?

      Kurzaufenthalt; Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Hunde aus dem Tierheim Bottrop; Bewachung abgelegener Gebäude (ermäßigt); Rettungs- und Suchhunde (ermäßigt); Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen (ermäßigt); Empfänger von Sozialleistungen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.