Hund anmelden in Bonn
- Melde den Hund innerhalb von zwei Monaten nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug an bei: Steueramt (Kassen- und Steueramt), Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bonn. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli (Antrag bis 30. September des Vorjahres)
Steuerbefreiungen
- Kurzer Aufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist (§ 3)
Ermäßigungen
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichgestellte: Ein Hund 24 €; bei zwei Hunden zusätzlich 162 € für den zweiten; bei drei oder mehr zusätzlich je 210 € für den zweiten und jeden weiteren Hund. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4 Abs. 1)
- Rettungshunde – 50 %: Regelmäßiger Einsatz bei anerkannter Hilfsorganisation mit bestandener Prüfung (§ 4 Abs. 2)
- Hunde aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim Bonn: Zuschuss in Höhe der Jahressteuer auf Antrag: Hunde unter 8 Jahren für 2 Jahre (nicht für gefährliche Hunde, kein weiterer Hund im Haushalt); Hunde ab 8 Jahren bis zum Lebensende. Freiwilliger Zuschuss der Stadt, nicht in der Satzung geregelt.
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Steuersätze in § 2 Abs. 1 zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2016 geändert (Änderung vom 12.05.2015); Änderung vom 18.12.2023 (in Kraft 01.01.2024) betraf §§ 2 III, 4 I, 6, 7 III. Die Satzung sieht keine Steuerbefreiung für Blinden-/Assistenzhunde vor; laut Stadt wird die Steuerpflicht von Assistenzhunden im Einzelfall geprüft. Steuerpflicht nur für volljährige Halter; Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Folgemonats nach Aufnahme.
Quellen
- Hundesteuersatzung (konsolidierte Fassung, bonn.de)
- Bundesstadt Bonn: Hundesteuer - An-, Um- und Abmeldung
Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25. März 1998 (zuletzt geändert am 18. Dezember 2023), Stand 18.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.