Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Bonn 2026

Die Hundesteuer in Bonn beträgt 162 € pro Jahr für einen Hund (13,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 420 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 840 €.

Bonn162 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund162 €
Zwei Hundeje 210 €
Drei oder mehr Hundeje 264 €

Bei zwei Hunden 210 € je Hund, bei drei oder mehr Hunden 264 € je Hund.

Quelle: Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25. März 1998 (zuletzt geändert am 18. Dezember 2023)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund840 €
Zwei Hundeje 1.140 €
Drei oder mehr Hundeje 1.140 €

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie Hunde mit festgestelltem gefährlichem Verhalten (Beißvorfälle, Ausbildung auf Zivilschärfe u. a.) nach § 2 Abs. 2 und 3 Hundesteuersatzung

Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 1.140 € je Hund. Bei Befreiung von Anlein- und Maulkorbpflicht nach LHundG NRW wird die erhöhte Steuer nicht erhoben (§ 2 Abs. 3).

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Bonn

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Monaten nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug an bei: Steueramt (Kassen- und Steueramt), Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bonn. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli (Antrag bis 30. September des Vorjahres)

      Steuerbefreiungen

      • Kurzer Aufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist (§ 3)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichgestellte: Ein Hund 24 €; bei zwei Hunden zusätzlich 162 € für den zweiten; bei drei oder mehr zusätzlich je 210 € für den zweiten und jeden weiteren Hund. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4 Abs. 1)
      • Rettungshunde – 50 %: Regelmäßiger Einsatz bei anerkannter Hilfsorganisation mit bestandener Prüfung (§ 4 Abs. 2)
      • Hunde aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim Bonn: Zuschuss in Höhe der Jahressteuer auf Antrag: Hunde unter 8 Jahren für 2 Jahre (nicht für gefährliche Hunde, kein weiterer Hund im Haushalt); Hunde ab 8 Jahren bis zum Lebensende. Freiwilliger Zuschuss der Stadt, nicht in der Satzung geregelt.

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Steuersätze in § 2 Abs. 1 zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2016 geändert (Änderung vom 12.05.2015); Änderung vom 18.12.2023 (in Kraft 01.01.2024) betraf §§ 2 III, 4 I, 6, 7 III. Die Satzung sieht keine Steuerbefreiung für Blinden-/Assistenzhunde vor; laut Stadt wird die Steuerpflicht von Assistenzhunden im Einzelfall geprüft. Steuerpflicht nur für volljährige Halter; Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Folgemonats nach Aufnahme.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25. März 1998 (zuletzt geändert am 18. Dezember 2023), Stand 18.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Bonn

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Bonn?

      Die Hundesteuer in Bonn beträgt 162 € pro Jahr für einen Hund (13,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 420 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 840 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Bonn?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Bonn zusammen 420 € im Jahr, mit drei Hunden 792 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Bonn anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Bonn fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli (Antrag bis 30. September des Vorjahres).

      Wer ist in Bonn von der Hundesteuer befreit?

      Kurzer Aufenthalt; Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichgestellte (ermäßigt); Rettungshunde (ermäßigt); Hunde aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim Bonn (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.