Hund anmelden in Bocholt
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Zentrales Finanzmanagement und Compliance, Steuerverwaltung. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bocholt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli (Änderung bis 30.09. des Vorjahres)
Steuerbefreiungen
- Hunde für schwerbehinderte Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen, auf Antrag. (§ 5 Abs. 2 a)
- Schulhunde: Regelmäßiger Einsatz als Schulhund, jährlich zum 01.08. von der Schulleitung bestätigt. (§ 5 Abs. 2 b)
- Assistenzhunde: Nach §§ 12e ff. BGG ausgebildete Assistenzhunde für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung. (§ 5 Abs. 2 c)
- Therapie- und pädagogische Begleithunde: Zertifiziert und regelmäßig von einer Fachkraft eingesetzt, jährlicher Nachweis. (§ 5 Abs. 2 d)
- Besuchshunde: Mit geeigneter Ausbildung und Anbindung an eine Hilfsorganisation, jährlicher Nachweis. (§ 5 Abs. 2 e)
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde: Mit bestandener Prüfung. (§ 5 Abs. 2 f)
- Hunde von Feld- und Forstaufsehern: Für Feld-, Forst- und Jagdschutz verwendet, mit bestandener Prüfung. (§ 5 Abs. 2 g)
- Hunde aus dem Tierheim Bocholt: Nachweislich aus dem Tierheim Bocholt übernommen (ab 01.01.2026), nicht für Hunde, die das Tierheim von außerhalb des Kreises Borken aufgenommen hat. Keine Befristung in der Satzung genannt. (§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 2)
Ermäßigungen
- Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe (SGB XII Kap. 3/4) oder AsylbLG-Leistungen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, für einen Hund; auch bei Einkommen in Höhe des Sozialhilfesatzes. (§ 6 Abs. 3)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt; Steuer auf ein Viertel. (§ 6 Abs. 2)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, für einen Hund. (§ 6 Abs. 1 a)
- Jagdhunde – 50 %: Von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein gehalten, mit bestandener Prüfung, für einen Hund. (§ 6 Abs. 1 b)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Statt Metallmarke ein QR-Code-Nachweis auf dem Steuerbescheid, der beim Ausführen mitzuführen ist (§ 8 Abs. 3). Vergünstigungen je Haushalt nur für einen Hund; keine Befreiung/Ermäßigung für gefährliche Hunde. Die Bekanntmachungs-PDF der Änderungssatzung ließ sich nicht automatisch auslesen; Zahlen aus der konsolidierten Fassung.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Stand 17.12.2025)
- Öffentliche Bekanntmachung Änderungssatzung Dezember 2025
- Stadt Bocholt: Hunde in Bocholt
Hundesteuersatzung der Stadt Bocholt vom 27.11.2001, Neufassung beschlossen am 17.12.2025 mit Wirkung zum 01.01.2026, Stand 17.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.