Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Bocholt 2026

Die Hundesteuer in Bocholt beträgt 84 € pro Jahr für einen Hund (7 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 216 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

Bocholt84 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund84 €
Zwei Hundeje 108 €
Drei oder mehr Hundeje 126 €

Bei einem Hund 84 €, bei zwei Hunden je Hund 108 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 126 €. Ermäßigte Hunde werden mitgezählt, steuerfreie/befreite nicht.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Bocholt vom 27.11.2001, Neufassung beschlossen am 17.12.2025 mit Wirkung zum 01.01.2026

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund600 €
Zwei Hundeje 900 €
Drei oder mehr Hundeje 900 €

Gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes NRW sowie im Einzelfall nach dem LHundG festgestellte gefährliche Hunde

Ein gefährlicher Hund 600 €, zwei oder mehr gefährliche Hunde je Hund 900 €. Nach bestandener Wesensprüfung gilt ab dem Folgemonat der normale Satz. Bestandshunde, die vor dem 17.12.2025 gehalten und gemeldet waren, zahlen den normalen Satz.

Rechner für Bocholt

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Bocholt

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Zentrales Finanzmanagement und Compliance, Steuerverwaltung. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bocholt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli (Änderung bis 30.09. des Vorjahres)

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für schwerbehinderte Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen, auf Antrag. (§ 5 Abs. 2 a)
      • Schulhunde: Regelmäßiger Einsatz als Schulhund, jährlich zum 01.08. von der Schulleitung bestätigt. (§ 5 Abs. 2 b)
      • Assistenzhunde: Nach §§ 12e ff. BGG ausgebildete Assistenzhunde für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung. (§ 5 Abs. 2 c)
      • Therapie- und pädagogische Begleithunde: Zertifiziert und regelmäßig von einer Fachkraft eingesetzt, jährlicher Nachweis. (§ 5 Abs. 2 d)
      • Besuchshunde: Mit geeigneter Ausbildung und Anbindung an eine Hilfsorganisation, jährlicher Nachweis. (§ 5 Abs. 2 e)
      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde: Mit bestandener Prüfung. (§ 5 Abs. 2 f)
      • Hunde von Feld- und Forstaufsehern: Für Feld-, Forst- und Jagdschutz verwendet, mit bestandener Prüfung. (§ 5 Abs. 2 g)
      • Hunde aus dem Tierheim Bocholt: Nachweislich aus dem Tierheim Bocholt übernommen (ab 01.01.2026), nicht für Hunde, die das Tierheim von außerhalb des Kreises Borken aufgenommen hat. Keine Befristung in der Satzung genannt. (§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 2)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe (SGB XII Kap. 3/4) oder AsylbLG-Leistungen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, für einen Hund; auch bei Einkommen in Höhe des Sozialhilfesatzes. (§ 6 Abs. 3)
      • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt; Steuer auf ein Viertel. (§ 6 Abs. 2)
      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, für einen Hund. (§ 6 Abs. 1 a)
      • Jagdhunde – 50 %: Von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein gehalten, mit bestandener Prüfung, für einen Hund. (§ 6 Abs. 1 b)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Statt Metallmarke ein QR-Code-Nachweis auf dem Steuerbescheid, der beim Ausführen mitzuführen ist (§ 8 Abs. 3). Vergünstigungen je Haushalt nur für einen Hund; keine Befreiung/Ermäßigung für gefährliche Hunde. Die Bekanntmachungs-PDF der Änderungssatzung ließ sich nicht automatisch auslesen; Zahlen aus der konsolidierten Fassung.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Bocholt vom 27.11.2001, Neufassung beschlossen am 17.12.2025 mit Wirkung zum 01.01.2026, Stand 17.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Bocholt

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Bocholt?

      Die Hundesteuer in Bocholt beträgt 84 € pro Jahr für einen Hund (7 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 216 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Bocholt?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Bocholt zusammen 216 € im Jahr, mit drei Hunden 378 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Bocholt anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Bocholt fällig?

      Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli (Änderung bis 30.09. des Vorjahres).

      Wer ist in Bocholt von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für schwerbehinderte Personen; Schulhunde; Assistenzhunde; Therapie- und pädagogische Begleithunde; Besuchshunde; Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde; Hunde von Feld- und Forstaufsehern; Hunde aus dem Tierheim Bocholt; Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe (SGB XII Kap. 3/4) oder AsylbLG-Leistungen (ermäßigt); Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Jagdhunde (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.