Hund anmelden in Bielefeld
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Amt für Finanzen, Abteilung Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer (oder Bürgerberatung). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten (bei eigener Nachzucht).
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bielefeld.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (bis 30. November des Vorjahres) als Jahresbetrag am 1. Juli
Steuerbefreiungen
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen: Auf Antrag; sonst hilflos z. B. mit Merkzeichen B, BL, aG, H oder GL. Nur für einen Hund, Mindestalter ein Jahr. (§ 3 Abs. 2)
- Ausgebildete und geprüfte Rettungshunde: Auf Antrag; Prüfung vor unabhängigem Leistungsrichter und Bestätigung des Feuerwehramtes, jährlich neu nachzuweisen. (§ 3 Abs. 3)
- Kurzer Aufenthalt in Bielefeld: Steuerfrei bei höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist. (§ 3 Abs. 1)
Ermäßigungen
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII, 3./4. Kapitel) und einkommensmäßig Gleichgestellte – 75 %: Auf Antrag Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, nur für einen Hund. (§ 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Keine Steuermarke: Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid einen Anmeldenachweis (digital mit QR-Code oder auf Papier), der beim Ausführen mitzuführen ist (§ 8 Abs. 3). Kein PDF-Anmeldeformular gefunden. Keine Nachtragssatzung nach der 6. (14.12.2023) gefunden; die Sätze im Serviceportal stimmen mit der Satzung überein.
Quellen
- Hundesteuersatzung (konsolidiert, gültig ab 01.01.2024, PDF)
- 6. Nachtragssatzung (PDF)
- Serviceportal Bielefeld: Hund steuerpflichtig anmelden
- Serviceportal Bielefeld: Hund abmelden
Hundesteuersatzung der Stadt Bielefeld vom 22.12.2000 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung, Stand 14.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.