Hund anmelden in Bergisch Gladbach
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten vier Wochen des Folgemonats an bei: Fachbereich Finanzen, Abteilung Kommunalsteuern (Hundesteuer). Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Halbjährlich am 1. März und 1. September mit der Hälfte des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich
Steuerbefreiungen
- Hunde für schwerbehinderte Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H dienen; sonst Einzelfallprüfung für Assistenzhunde. Auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII: Auf Antrag, nur wenn genau ein Hund gehalten wird. (§ 3 Abs. 3)
- Therapiehunde: Mit VDH-anerkannter Therapie- oder Begleithundeprüfung und nachgewiesenem nicht gewerblichem Einsatz, auf Antrag. (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung bei einem anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1)
- Bürgergeld-Empfänger (SGB II) – 50 %: Auf Antrag, nur wenn genau ein Hund gehalten wird. (§ 4 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Hundesteuermarken werden seit 01.01.2023 nicht mehr ausgegeben. Steuerpflicht nur bei Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach. Keine Befreiung/Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 6). Keine Tierheim-Regelung. Keine Änderungssatzung gefunden; Infoseite (Stand 08.12.2025) nennt dieselben Sätze. Online-Anmeldung nicht angeboten (Formular per Post/Fax/E-Mail mit Unterschrift).
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach vom 13.12.2022, Stand 13.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.