Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Bergisch Gladbach 2026

Die Hundesteuer in Bergisch Gladbach beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 240 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 700 €.

Bergisch120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund120 €

Einheitlicher Satz von 120 € für jeden Hund.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach vom 13.12.2022

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund700 €

Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde

Rechner für Bergisch Gladbach

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Bergisch Gladbach

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten vier Wochen des Folgemonats an bei: Fachbereich Finanzen, Abteilung Kommunalsteuern (Hundesteuer). Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 1. März und 1. September mit der Hälfte des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für schwerbehinderte Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H dienen; sonst Einzelfallprüfung für Assistenzhunde. Auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
      • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII: Auf Antrag, nur wenn genau ein Hund gehalten wird. (§ 3 Abs. 3)
      • Therapiehunde: Mit VDH-anerkannter Therapie- oder Begleithundeprüfung und nachgewiesenem nicht gewerblichem Einsatz, auf Antrag. (§ 3 Abs. 4)

      Ermäßigungen

      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung bei einem anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1)
      • Bürgergeld-Empfänger (SGB II) – 50 %: Auf Antrag, nur wenn genau ein Hund gehalten wird. (§ 4 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Hundesteuermarken werden seit 01.01.2023 nicht mehr ausgegeben. Steuerpflicht nur bei Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach. Keine Befreiung/Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 6). Keine Tierheim-Regelung. Keine Änderungssatzung gefunden; Infoseite (Stand 08.12.2025) nennt dieselben Sätze. Online-Anmeldung nicht angeboten (Formular per Post/Fax/E-Mail mit Unterschrift).

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach vom 13.12.2022, Stand 13.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Bergisch Gladbach

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Bergisch Gladbach?

      Die Hundesteuer in Bergisch Gladbach beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 240 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 700 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Bergisch Gladbach?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Bergisch Gladbach zusammen 240 € im Jahr, mit drei Hunden 360 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Bergisch Gladbach anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten vier Wochen des Folgemonats erfolgen. Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Bergisch Gladbach fällig?

      Halbjährlich am 1. März und 1. September mit der Hälfte des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich.

      Wer ist in Bergisch Gladbach von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für schwerbehinderte Personen; Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII; Therapiehunde; Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde (ermäßigt); Bürgergeld-Empfänger (SGB II) (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.