Hund anmelden in Ahlen
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats, unter Angabe der Rasse an bei: Gruppe 2.2 - Abgaben, Steuern und Beteiligungen. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Ahlen. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli
Steuerbefreiungen
- Hunde für schwerbehinderte oder pflegebedürftige Personen: Ausschließlich zu Schutz oder Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H oder mit Pflegegrad 2 und höher; ein Hund je berechtigter Person. (§ 3 Abs. 2)
- Hunde aus dem Ahlener Tierheim: Vom Tierschutzverein Ahlen und Umgebung e.V. übernommen, nach mindestens zwei Monaten im Tierheim: zwölf Monate steuerfrei ab Übernahmemonat. Nicht für frühere Halter. (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Bürgergeld – 75 %: Steuer auf ein Viertel gesenkt, nur für den ersten Hund; auch für einkommensmäßig Gleichgestellte. (§ 4 Abs. 2)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1 a)
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins. (§ 4 Abs. 1 b)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Bis Ende 2025 war der erste Hund steuerfrei; seit 01.01.2026 wieder 78 €. Eine ältere Serviceportal-Seite nennt noch 0 € für den ersten Hund.
Quellen
- Amtsblatt 17/2025: 9. Änderungssatzung (PDF)
- Stadt Ahlen: Hundesteuersatzung ab 01.01.2026
- Serviceportal Ahlen: Anmeldung eines Hundes
Hundesteuersatzung der Stadt Ahlen vom 13.06.2003 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 27.05.2025, Stand 27.05.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.