Hund anmelden in Aachen
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Steuern und Kasse, Grundbesitzabgaben, Zweitwohnungs- und Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Aachen. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich am 1. Juli; bei Festsetzung nach dem 1. Juli innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides
Steuerbefreiungen
- Hunde für Blinde, Gehörlose und hilflose Personen: Ausschließlich zu Schutz und Hilfe; hilflos heißt Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Auf Antrag. (§ 3a Abs. 1 Nr. 1)
- Assistenzhunde: Anerkannte Assistenzhunde im Sinne des BGG, die für diese Aufgabe eingesetzt werden. Auf Antrag. (§ 3a Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde aus dem Tierheim Aachen: Unmittelbar aus dem Tierheim Aachen aufgenommen: die ersten 24 Monate steuerfrei; bei Übernahme ab 8 Jahren Alter bis zum Lebensende. Gilt nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen. (§ 3a Abs. 2)
- Rettungshunde: Regelmäßig bei einer anerkannten Hilfsorganisation bzw. im Katastrophenschutz eingesetzt, mit Prüfungszeugnis und jährlichem Einsatznachweis. Auf Antrag. (§ 3a Abs. 3)
Ermäßigungen
- Inhaber des Aachen-Passes: Ermäßigung auf ein Drittel des Satzes für einen Hund (40 €), nur wenn nur ein Hund gehalten wird; nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen. (§ 4 Abs. 1)
- Gefährliche Hunde aus dem Tierheim Aachen: Für die ersten 24 Monate (bei Übernahme ab 8 Jahren bis zum Lebensende) Ermäßigung auf ein Drittel des Regelsatzes für einen Hund, wenn Befreiung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 LHundG und Sachkundebescheinigung vorliegen. (§ 4 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Fassung des 6. Nachtrages gilt ab 01.01.2024; kein späterer Nachtrag gefunden, Serviceportal nennt dieselben Sätze. Verspätete Anmeldung: 10 % Zuschlag (§ 9).
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 in der Fassung des 6. Nachtrages vom 13.12.2023, Stand 13.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.