Hund anmelden in Wolfsburg
- Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Finanzen, Steuerwesen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Wolfsburg.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
In vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 15.02. oder halbjährlich zum 01.04. und 01.10.
Steuerbefreiungen
- Kurzaufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden. (§ 4 Abs. 1)
- Diensthunde: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten und Kreisjägermeister: Gebrauchshunde von Forstbeamten sowie die notwendigen Hunde des vom Rat bestellten Kreisjägermeisters, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
- Hunde wissenschaftlicher Institute: Ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
- Hunde in Tierschutzvereins-Anstalten: Vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
- Wach- und Betriebshunde: Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst sowie für den Betriebszweck zwingend notwendige Hunde, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
- Herdengebrauchshunde: Von berufsmäßigen Schäfern oder Hirten benötigt, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich; hilflos sind Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Ggf. amtsärztliches Zeugnis. (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
Ermäßigungen
- Hunde aus einem Wolfsburger Tierheim – 50 %: Auf Antrag, befristet auf ein Jahr. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag. (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung in Kraft seit 01.06.2023; Sätze von der Stadtseite und dem Serviceportal bestätigt. Satzung enthält keine Regelung zur Steuermarke, daher tagRequired unbekannt. Satzungs-PDF ist ein Scan (kein Textlayer), Werte aus dem Seitenbild gelesen.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Fassung 17.05.2023)
- Stadt Wolfsburg: Kommunale Steuern (Hundesteuer)
- Serviceportal: Hundesteuer Anmeldung
Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg vom 28.01.1981 i. d. F. der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023, Stand 17.05.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.