Niedersachsen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Wolfsburg 2026

Die Hundesteuer in Wolfsburg beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 252 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Wolfsburg108 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund108 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund168 €

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg vom 28.01.1981 i. d. F. der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023

Listenhunde und gefährliche Hunde

Wolfsburg erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Wolfsburg

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Finanzen, Steuerwesen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Wolfsburg.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      In vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 15.02. oder halbjährlich zum 01.04. und 01.10.

      Steuerbefreiungen

      • Kurzaufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten werden. (§ 4 Abs. 1)
      • Diensthunde: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
      • Gebrauchshunde von Forstbeamten und Kreisjägermeister: Gebrauchshunde von Forstbeamten sowie die notwendigen Hunde des vom Rat bestellten Kreisjägermeisters, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
      • Hunde wissenschaftlicher Institute: Ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
      • Hunde in Tierschutzvereins-Anstalten: Vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
      • Wach- und Betriebshunde: Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst sowie für den Betriebszweck zwingend notwendige Hunde, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
      • Herdengebrauchshunde: Von berufsmäßigen Schäfern oder Hirten benötigt, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich; hilflos sind Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Ggf. amtsärztliches Zeugnis. (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)

      Ermäßigungen

      • Hunde aus einem Wolfsburger Tierheim – 50 %: Auf Antrag, befristet auf ein Jahr. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
      • Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag. (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung in Kraft seit 01.06.2023; Sätze von der Stadtseite und dem Serviceportal bestätigt. Satzung enthält keine Regelung zur Steuermarke, daher tagRequired unbekannt. Satzungs-PDF ist ein Scan (kein Textlayer), Werte aus dem Seitenbild gelesen.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg vom 28.01.1981 i. d. F. der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023, Stand 17.05.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Wolfsburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Wolfsburg?

      Die Hundesteuer in Wolfsburg beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 252 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Wolfsburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Wolfsburg zusammen 252 € im Jahr, mit drei Hunden 420 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Wolfsburg anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Wolfsburg fällig?

      In vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 15.02. oder halbjährlich zum 01.04. und 01.10.

      Wer ist in Wolfsburg von der Hundesteuer befreit?

      Kurzaufenthalt; Diensthunde; Gebrauchshunde von Forstbeamten und Kreisjägermeister; Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde wissenschaftlicher Institute; Hunde in Tierschutzvereins-Anstalten; Wach- und Betriebshunde; Herdengebrauchshunde; Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Hunde aus einem Wolfsburger Tierheim (ermäßigt); Bewachung abgelegener Gebäude (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.