Hund anmelden in Hannover
- Melde den Hund innerhalb einer Woche nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten Woche des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet 20.31.2 Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Hannover.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres
Steuerbefreiungen
- Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 5 Abs. 1)
- Gebrauchshunde von Jagdaufsehern: Für bestätigte Jagdaufseher in der für den Jagdschutz erforderlichen Anzahl, auf Antrag. (§ 5 Abs. 2 Nr. 1)
- Diensthunde von Zoll und Polizei: Hunde, die in Einrichtungen und von Behörden des Zolls oder der Polizei dienstlich verwendet werden, auf Antrag. (§ 5 Abs. 2 Nr. 2)
- Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet, mit abgelegter Prüfung, auf Antrag. (§ 5 Abs. 2 Nr. 3)
- Hunde in Tierheimen: Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind. (§ 5 Abs. 2 Nr. 4)
- Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG, die von Menschen mit Behinderung gehalten werden, mit schriftlichem Nachweis (Anerkennung als Hilfsmittel, Zertifikat oder Anerkennung nach AHundV), auf Antrag. (§ 5 Abs. 2 Nr. 5)
- Ehemalige Assistenzhunde: Wenn sie im Haushalt bleiben, tierärztlich nicht mehr einsetzbar sind und gleichzeitig ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird, auf Antrag. (§ 5 Abs. 2 Nr. 6)
Ermäßigungen
- Härtefälle: Zur Vermeidung von Härten kann die Steuer für einen Hund je Haushalt auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
validFrom = Inkrafttreten der 5. Änderungssatzung (01.01.2024); ob diese die Sätze geändert hat, geht aus der Lesefassung nicht hervor. Serviceportal nennt dieselben Sätze (150/276/720 €). Steuerermäßigte Hunde zählen als Ersthund.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Fassung 5. Änderungssatzung)
- Service-Portal Hannover: Hundesteuer Festsetzung
- hannover.de: Hinweise für Hundehalter*innen
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005, zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023, Stand 30.11.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.