Niedersachsen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Oldenburg 2026

Die Hundesteuer in Oldenburg beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 240 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Oldenburg108 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund108 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund168 €

Quelle: Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011

Listenhunde und gefährliche Hunde

Oldenburg erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Rechner für Oldenburg

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Oldenburg

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung an bei: Stadt Oldenburg, Fachdienst Finanzen. Welpen: Steuerpflicht steuerpflichtig sind Hunde älter als 3 Monate; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach der Geburt als aufgenommen.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Oldenburg.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Jahreszahlung zum 1. Juli

      Steuerbefreiungen

      • Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 4)
      • Diensthunde: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die überwiegend im öffentlichen Interesse gehalten werden, auf Antrag. (§ 5 Nr. 1)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten oder verwendet, auf Antrag. (§ 5 Nr. 2)
      • Hunde in Tierheimen: Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht, auf Antrag. (§ 5 Nr. 3)
      • Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 5 Nr. 4)
      • Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich; ggf. amtsärztliches Zeugnis, auf Antrag. (§ 5 Nr. 5)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag. (§ 6 Nr. 1)
      • Leistungsempfänger nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte – 50 %: Für einen Hund, auf Antrag. Wird ein Zweithund angemeldet, entfällt die Ermäßigung für den Ersthund. (§ 6 Nr. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Die Stadt führt die Lesefassung Stand 19.12.2011 als aktuelle Fassung; das Serviceportal nennt dieselben Sätze. Seit wann genau die Sätze gelten, geht aus der Lesefassung nicht hervor (Änderungssatzungen 2001, 2009, 2011), daher validFrom null.

      Quellen

      Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011, Stand 19.12.2011. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Oldenburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg?

      Die Hundesteuer in Oldenburg beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 240 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Oldenburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Oldenburg zusammen 240 € im Jahr, mit drei Hunden 408 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Oldenburg anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung erfolgen. Steuerpflicht steuerpflichtig sind Hunde älter als 3 Monate; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach der Geburt als aufgenommen. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Oldenburg fällig?

      Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Jahreszahlung zum 1. Juli.

      Wer ist in Oldenburg von der Hundesteuer befreit?

      Vorübergehender Aufenthalt; Diensthunde; Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde in Tierheimen; Blindenführhunde; Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Leistungsempfänger nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.