Hund anmelden in Oldenburg
- Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung an bei: Stadt Oldenburg, Fachdienst Finanzen. Welpen: Steuerpflicht steuerpflichtig sind Hunde älter als 3 Monate; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des zweiten Monats nach der Geburt als aufgenommen.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Oldenburg.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Jahreszahlung zum 1. Juli
Steuerbefreiungen
- Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 4)
- Diensthunde: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die überwiegend im öffentlichen Interesse gehalten werden, auf Antrag. (§ 5 Nr. 1)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten oder verwendet, auf Antrag. (§ 5 Nr. 2)
- Hunde in Tierheimen: Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht, auf Antrag. (§ 5 Nr. 3)
- Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 5 Nr. 4)
- Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich; ggf. amtsärztliches Zeugnis, auf Antrag. (§ 5 Nr. 5)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag. (§ 6 Nr. 1)
- Leistungsempfänger nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte – 50 %: Für einen Hund, auf Antrag. Wird ein Zweithund angemeldet, entfällt die Ermäßigung für den Ersthund. (§ 6 Nr. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Die Stadt führt die Lesefassung Stand 19.12.2011 als aktuelle Fassung; das Serviceportal nennt dieselben Sätze. Seit wann genau die Sätze gelten, geht aus der Lesefassung nicht hervor (Änderungssatzungen 2001, 2009, 2011), daher validFrom null.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, nichtamtliche Lesefassung Stand 19.12.2011)
- Serviceportal Oldenburg: Hundesteuer Erhebung
- Stadt Oldenburg: Satzungen und Stadtrecht
Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011, Stand 19.12.2011. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.