Hund anmelden in Osnabrück
- Melde den Hund binnen einer Woche nach Anschaffung bzw. Zuzug, schriftlich an bei: Fachbereich Steuern und Gebühren (FB 20). Welpen: Steuerpflicht steuerpflichtig ab drei Monaten; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Osnabrück.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
In halbjährlichen Teilbeträgen zum 15. April und 15. Oktober
Steuerbefreiungen
- Diensthunde von Zoll und Polizei: Hunde in Einrichtungen und von Behörden des Zolls, der Polizei oder der Bundespolizei aus dienstlichen Gründen. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen verwendet, mit Prüfungszeugnis. (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde für hilflose Personen: Zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H oder Bl. (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Assistenzhunde: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG, mit Nachweis (Hilfsmittel-Anerkennung, Zertifikat oder Anerkennung nach AHundV). (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
- Ehemalige Assistenzhunde: Wenn tierärztlich bestätigt nicht mehr einsetzbar und ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird. (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Keine Ermäßigungen in der Satzung vorgesehen (auch keine Tierheim- oder Sozialermäßigung).
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024, Stand 05.11.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.