Hund anmelden in Braunschweig
- Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern (Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Braunschweig.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich zum 1. Juli (auf Antrag halbjährlich 1.4./1.10., vierteljährlich 15.2./15.5./15.8./15.11. oder monatlich zum 1.)
Steuerbefreiungen
- Diensthunde öffentlicher Dienststellen: Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln. (§ 4 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten (§ 4 Nr. 2)
- Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl. (§ 4 Nr. 3)
- Such-, Spür- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet. (§ 4 Nr. 4)
- Hunde wissenschaftlicher Institute: Ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten. (§ 4 Nr. 5)
- Hunde in Tierheimen und Pflegestellen: In Anstalten von Tierschutzvereinen oder per Pflegevertrag des Tierheims Braunschweig vorübergehend untergebracht. (§ 4 Nr. 6, 7)
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Insbesondere bei Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H; nur für den ersten Hund. (§ 4 Nr. 8)
- Hunde aus dem Tierheim Braunschweig: Nach mindestens 3 Monaten im Tierheim: 12 Monate steuerfrei ab dem Monat der Anschaffung. (§ 4 Nr. 9)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Ein Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen; nicht für gefährliche Hunde. (§ 5 Abs. 1 a, § 8 Abs. 3)
- Hunde auf Binnenschiffen – 50 %: Bei Hauptwohnsitz in Braunschweig; nicht für gefährliche Hunde. (§ 5 Abs. 1 b)
- Geprüfte Schutzhunde – 50 %: Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (max. zwei Jahre alt) und nachgewiesenes gesteigertes Schutzbedürfnis; nicht für gefährliche Hunde. (§ 5 Abs. 1 c)
- Gefährliche Hunde aus dem Tierheim Braunschweig: Nach Ablauf der Befreiung gilt der normale Steuersatz (120 € bzw. 204 €). (§ 5 Abs. 2)
- Soziale Härte – 50 %: Für den ersten Hund auf Antrag, in der Regel für zwölf Monate. (§ 6)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom Stadtrecht-Verzeichnis (Abschnitt 2) als aktuelle Fassung verlinkt; Info-Seite nennt dieselben Sätze. validFrom 2021-01-01 laut Ratsunterlagen zur 2. Änderungssatzung (Inkrafttreten der Änderung), nicht im konsolidierten Text selbst genannt.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29. September 2020, Stand 29.09.2020. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.