Niedersachsen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Braunschweig 2026

Die Hundesteuer in Braunschweig beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 324 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 804 €.

Braunschweig120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund120 €
Zweiter Hund204 €
Jeder weitere Hund204 €

Erster Hund 120 €, jeder weitere Hund 204 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29. September 2020

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund804 €

Hunde mit erhöhter Gefahr einer Verletzung von Personen, jedenfalls Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen (§ 3 Abs. 3)

804 € für jeden gefährlichen Hund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde. Für vorher angeschaffte gefährliche Hunde gelten weiter 600 € (erster) bzw. 756 € (jeder weitere).

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Braunschweig

      1. Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern (Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Braunschweig.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich zum 1. Juli (auf Antrag halbjährlich 1.4./1.10., vierteljährlich 15.2./15.5./15.8./15.11. oder monatlich zum 1.)

      Steuerbefreiungen

      • Diensthunde öffentlicher Dienststellen: Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln. (§ 4 Nr. 1)
      • Gebrauchshunde von Forstbeamten (§ 4 Nr. 2)
      • Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl. (§ 4 Nr. 3)
      • Such-, Spür- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet. (§ 4 Nr. 4)
      • Hunde wissenschaftlicher Institute: Ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten. (§ 4 Nr. 5)
      • Hunde in Tierheimen und Pflegestellen: In Anstalten von Tierschutzvereinen oder per Pflegevertrag des Tierheims Braunschweig vorübergehend untergebracht. (§ 4 Nr. 6, 7)
      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Insbesondere bei Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H; nur für den ersten Hund. (§ 4 Nr. 8)
      • Hunde aus dem Tierheim Braunschweig: Nach mindestens 3 Monaten im Tierheim: 12 Monate steuerfrei ab dem Monat der Anschaffung. (§ 4 Nr. 9)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Ein Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen; nicht für gefährliche Hunde. (§ 5 Abs. 1 a, § 8 Abs. 3)
      • Hunde auf Binnenschiffen – 50 %: Bei Hauptwohnsitz in Braunschweig; nicht für gefährliche Hunde. (§ 5 Abs. 1 b)
      • Geprüfte Schutzhunde – 50 %: Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (max. zwei Jahre alt) und nachgewiesenes gesteigertes Schutzbedürfnis; nicht für gefährliche Hunde. (§ 5 Abs. 1 c)
      • Gefährliche Hunde aus dem Tierheim Braunschweig: Nach Ablauf der Befreiung gilt der normale Steuersatz (120 € bzw. 204 €). (§ 5 Abs. 2)
      • Soziale Härte – 50 %: Für den ersten Hund auf Antrag, in der Regel für zwölf Monate. (§ 6)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom Stadtrecht-Verzeichnis (Abschnitt 2) als aktuelle Fassung verlinkt; Info-Seite nennt dieselben Sätze. validFrom 2021-01-01 laut Ratsunterlagen zur 2. Änderungssatzung (Inkrafttreten der Änderung), nicht im konsolidierten Text selbst genannt.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29. September 2020, Stand 29.09.2020. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Braunschweig

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig?

      Die Hundesteuer in Braunschweig beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 324 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 804 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Braunschweig?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Braunschweig zusammen 324 € im Jahr, mit drei Hunden 528 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Braunschweig anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Braunschweig fällig?

      Jährlich zum 1. Juli (auf Antrag halbjährlich 1.4./1.10., vierteljährlich 15.2./15.5./15.8./15.11. oder monatlich zum 1.).

      Wer ist in Braunschweig von der Hundesteuer befreit?

      Diensthunde öffentlicher Dienststellen; Gebrauchshunde von Forstbeamten; Herdengebrauchshunde; Such-, Spür- und Rettungshunde; Hunde wissenschaftlicher Institute; Hunde in Tierheimen und Pflegestellen; Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Hunde aus dem Tierheim Braunschweig; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Hunde auf Binnenschiffen (ermäßigt); Geprüfte Schutzhunde (ermäßigt); Gefährliche Hunde aus dem Tierheim Braunschweig (ermäßigt); Soziale Härte (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.