Niedersachsen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Göttingen 2026

Die Hundesteuer in Göttingen beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 372 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 744 €.

Göttingen132 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund132 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen vom 7. Mai 2004 in der Fassung der Änderungen vom 14.03.2025/13.06.2025

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund744 €

Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen sowie nach § 7 NHundG als gefährlich festgestellte Hunde

Für die Rassen nach § 3 Abs. 2 a gilt der Satz nur für ab dem 01.07.2025 neu gemeldete Hunde; festgestellt gefährliche Hunde ab dem Monat der Feststellung.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Göttingen

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Stadt Göttingen, Fachbereich Finanzen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

      Steuerbefreiungen

      • Kurzaufenthalt: Bis zwei Monate Aufenthalt, Hund anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei (§ 4 Abs. 1)
      • Diensthunde: Staatliche und kommunale Dienststellen, Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
      • Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Feldschutzkräften: In erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
      • Herdengebrauchshunde: In erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
      • Hunde wissenschaftlicher Institute: Ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
      • Hunde in Tierschutzeinrichtungen: Vorübergehend untergebracht (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
      • Blindenführhunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
      • Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Merkzeichen B, BL, aG oder H (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
      • Hunde aus dem Göttinger Tierheim: Auf Antrag ein Jahr steuerfrei (§ 4 Abs. 3)

      Ermäßigungen

      • Wachhund für abgelegenes Wohngebäude – 50 %: Ein Hund; mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 5 Abs. 1 a)
      • Hunde im Bewachungsgewerbe – 50 %: Zugelassene Bewachungsunternehmen oder berufsmäßige Einzelwächter (§ 5 Abs. 1 b)
      • Hunde von Artisten und Schaustellern – 50 %: Abgerichtete Hunde für die Berufsarbeit (§ 5 Abs. 1 c)
      • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde – 50 %: Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 5 Abs. 1 d)
      • Besuchshunde – 50 %: Regelmäßiger Einsatz bei gemeinnützigen Organisationen in sozialen Einrichtungen in Göttingen (§ 5 Abs. 1 e)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      4. und 5. Änderungssatzung in Kraft seit 01.07.2025. Für gefährliche Hunde keine Befreiung oder Ermäßigung. Ermäßigte Hunde werden bei der Zählung als erster Hund vorangestellt (§ 3 Abs. 3). Formular-Link führt zum städtischen Formularserver (Anmeldung/Besitzerwechsel).

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen vom 7. Mai 2004 in der Fassung der Änderungen vom 14.03.2025/13.06.2025, Stand 13.06.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Göttingen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Göttingen?

      Die Hundesteuer in Göttingen beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 372 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 744 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Göttingen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Göttingen zusammen 372 € im Jahr, mit drei Hunden 612 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Göttingen anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Göttingen fällig?

      Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

      Wer ist in Göttingen von der Hundesteuer befreit?

      Kurzaufenthalt; Diensthunde; Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Feldschutzkräften; Herdengebrauchshunde; Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde wissenschaftlicher Institute; Hunde in Tierschutzeinrichtungen; Blindenführhunde; Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen; Hunde aus dem Göttinger Tierheim; Wachhund für abgelegenes Wohngebäude (ermäßigt); Hunde im Bewachungsgewerbe (ermäßigt); Hunde von Artisten und Schaustellern (ermäßigt); Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (ermäßigt); Besuchshunde (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.