Hund anmelden in Göttingen
- Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Stadt Göttingen, Fachbereich Finanzen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Steuerbefreiungen
- Kurzaufenthalt: Bis zwei Monate Aufenthalt, Hund anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei (§ 4 Abs. 1)
- Diensthunde: Staatliche und kommunale Dienststellen, Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Feldschutzkräften: In erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
- Herdengebrauchshunde: In erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
- Hunde wissenschaftlicher Institute: Ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
- Hunde in Tierschutzeinrichtungen: Vorübergehend untergebracht (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
- Blindenführhunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
- Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Merkzeichen B, BL, aG oder H (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
- Hunde aus dem Göttinger Tierheim: Auf Antrag ein Jahr steuerfrei (§ 4 Abs. 3)
Ermäßigungen
- Wachhund für abgelegenes Wohngebäude – 50 %: Ein Hund; mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 5 Abs. 1 a)
- Hunde im Bewachungsgewerbe – 50 %: Zugelassene Bewachungsunternehmen oder berufsmäßige Einzelwächter (§ 5 Abs. 1 b)
- Hunde von Artisten und Schaustellern – 50 %: Abgerichtete Hunde für die Berufsarbeit (§ 5 Abs. 1 c)
- Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde – 50 %: Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 5 Abs. 1 d)
- Besuchshunde – 50 %: Regelmäßiger Einsatz bei gemeinnützigen Organisationen in sozialen Einrichtungen in Göttingen (§ 5 Abs. 1 e)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
4. und 5. Änderungssatzung in Kraft seit 01.07.2025. Für gefährliche Hunde keine Befreiung oder Ermäßigung. Ermäßigte Hunde werden bei der Zählung als erster Hund vorangestellt (§ 3 Abs. 3). Formular-Link führt zum städtischen Formularserver (Anmeldung/Besitzerwechsel).
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Stand 07/2025)
- Stadt Göttingen: Stadtrecht Finanzen (Satzungsliste)
- Stadt Göttingen: Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen vom 7. Mai 2004 in der Fassung der Änderungen vom 14.03.2025/13.06.2025, Stand 13.06.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.