Rheinland-Pfalz · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Worms 2026

Die Hundesteuer in Worms beträgt 144 € pro Jahr für einen Hund (12 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 348 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 613 €.

Worms144 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund144 €
Zweiter Hund204 €
Jeder weitere Hund300 €

144 € für den ersten, 204 € für den zweiten, 300 € für jeden weiteren Hund. Ermäßigte und gefährliche Hunde gelten als erste Hunde.

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Worms (Hundesteuersatzung) vom 15. Dezember 2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 21.12.2023

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund613 €

Im Einzelfall gefährliche Hunde (bissig, hetzend, angriffslustig); unwiderlegbar Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Abkömmlinge; widerlegbar vermutet Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Tosa-Inu und Kreuzungen

Einheitlich 613 € je gefährlichem Hund. Bei den widerlegbar vermuteten Rassen entfällt der erhöhte Satz nach Vorlage eines entlastenden Gutachtens.

Rechner für Worms

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Worms

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Stadtverwaltung Worms, Bereich 2 - Finanzen, Abteilung 2.01 Kommunale Steuern. Welpen: Steuerpflicht neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Worms.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

      Steuerbefreiungen

      • Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in anerkannten Tierasylen untergebrachte Hunde. (§ 4)
      • Diensthunde: Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln (z. B. Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forst), auf Antrag. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen: Unentbehrlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H. Auf Antrag. (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
      • Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen: Ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten. (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hunde aus einem Wormser Tierheim: Selbst aus einem Wormser Tierheim übernommen: 6 Monate steuerfrei, auf Antrag. (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für einzeln stehende Wohngebäude – 50 %: Mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude, höchstens zwei Hunde. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde auf Binnenschiffen – 50 %: An Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
      • Zwingersteuer für Hundezüchter – 50 %: Mindestens zwei rassereine Zuchthunde gleicher Rasse inkl. Hündin, eingetragener Zwinger, mindestens ein Wurf in zwei Jahren. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 7)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Regelsätze zuletzt durch 2. Änderungssatzung vom 21.12.2023 geändert (in Kraft 01.01.2024). Tierhandlungen/Tierpensionen versteuern zwei Hunde mit den Sätzen für den ersten und zweiten Hund (§ 6 Abs. 2).

      Quellen

      Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Worms (Hundesteuersatzung) vom 15. Dezember 2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 21.12.2023, Stand 21.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Worms

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Worms?

      Die Hundesteuer in Worms beträgt 144 € pro Jahr für einen Hund (12 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 348 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 613 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Worms?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Worms zusammen 348 € im Jahr, mit drei Hunden 648 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Worms anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Worms fällig?

      Zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

      Wer ist in Worms von der Hundesteuer befreit?

      Hunde in Tierasylen; Diensthunde; Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen; Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen; Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde aus einem Wormser Tierheim; Wachhunde für einzeln stehende Wohngebäude (ermäßigt); Hunde auf Binnenschiffen (ermäßigt); Zwingersteuer für Hundezüchter (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.