Hund anmelden in Kaiserslautern
- Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung an bei: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Finanzen, Abteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht frühestens ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Kaiserslautern.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag am 1. Juli in einem Jahresbetrag
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, gehörlose oder sonst völlig hilflose Personen: Unentbehrlich zum Schutz und zur Hilfe; Nachweis per Schwerbehindertenausweis oder ärztlichem Gutachten. Nur für einen Hund, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)
- Rettungshunde: Regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts-/Rettungsdienst oder anerkannter Hilfsorganisation eingesetzt, mit Prüfung nach RHOT, DIN 13050 oder vergleichbar. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde in Tierheimen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Schweißhunde: Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde aus dem Tierheim Kaiserslautern: Selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Kaiserslautern und Umgebung e.V. übernommen: 2 Jahre steuerfrei, je Haushalt innerhalb von 10 Jahren nur für einen Hund. (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde, auf Antrag. (§ 8)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Die Steuersätze stehen seit 2023 in der jährlichen Haushaltssatzung; die auf der Website verlinkte Haushaltssatzung 2026 ist als 'noch nicht genehmigt' bezeichnet, nennt aber dieselben Beträge wie die Satzung 2022. Entwurf der Haushaltssatzung 2027 sieht ebenfalls 120/168/228 € vor.
Quellen
- Hundesteuersatzung vom 07.12.2021 (PDF)
- Haushaltssatzung 2026 (PDF, Steuersätze § 6)
- Haushaltssatzung 2027 (Entwurf, PDF)
- Stadt Kaiserslautern: Hundesteuer (An- und Abmeldung)
Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 07.12.2021, Stand 07.12.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.