Rheinland-Pfalz · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Kaiserslautern 2026

Die Hundesteuer in Kaiserslautern beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Kaiserslautern120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund120 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund228 €

120 € für den ersten, 168 € für den zweiten, 228 € für jeden weiteren Hund. Seit 2023 werden die Sätze jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt (§ 5 Abs. 2); Haushaltssatzung 2026 nennt unveränderte Beträge.

Quelle: Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 07.12.2021

Listenhunde und gefährliche Hunde

Kaiserslautern erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Rechner für Kaiserslautern

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Kaiserslautern

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung an bei: Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Finanzen, Abteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht frühestens ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Kaiserslautern.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag am 1. Juli in einem Jahresbetrag

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, gehörlose oder sonst völlig hilflose Personen: Unentbehrlich zum Schutz und zur Hilfe; Nachweis per Schwerbehindertenausweis oder ärztlichem Gutachten. Nur für einen Hund, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)
      • Rettungshunde: Regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts-/Rettungsdienst oder anerkannter Hilfsorganisation eingesetzt, mit Prüfung nach RHOT, DIN 13050 oder vergleichbar. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Hunde in Tierheimen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
      • Schweißhunde: Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hunde aus dem Tierheim Kaiserslautern: Selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Kaiserslautern und Umgebung e.V. übernommen: 2 Jahre steuerfrei, je Haushalt innerhalb von 10 Jahren nur für einen Hund. (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde, auf Antrag. (§ 8)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Die Steuersätze stehen seit 2023 in der jährlichen Haushaltssatzung; die auf der Website verlinkte Haushaltssatzung 2026 ist als 'noch nicht genehmigt' bezeichnet, nennt aber dieselben Beträge wie die Satzung 2022. Entwurf der Haushaltssatzung 2027 sieht ebenfalls 120/168/228 € vor.

      Quellen

      Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 07.12.2021, Stand 07.12.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Kaiserslautern

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Kaiserslautern?

      Die Hundesteuer in Kaiserslautern beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Kaiserslautern?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Kaiserslautern zusammen 288 € im Jahr, mit drei Hunden 516 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Kaiserslautern anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung erfolgen. Steuerpflicht Steuerpflicht frühestens ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Kaiserslautern fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag am 1. Juli in einem Jahresbetrag.

      Wer ist in Kaiserslautern von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, gehörlose oder sonst völlig hilflose Personen; Rettungshunde; Hunde in Tierheimen; Schweißhunde; Hunde aus dem Tierheim Kaiserslautern; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.