6 Städte · aus den Satzungen

Hundesteuer Rheinland-Pfalz

In den 6 größten Städten in Rheinland-Pfalz kostet der erste Hund zwischen 108 € (Koblenz) und 186 € (Mainz) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 132 €.

RLP132 €MEDIAN
Stadt1 Hund2 Hunde3 HundeListenhund
Kaiserslautern120 €288 €516 €–
Koblenz108 €288 €504 €960 €
Ludwigshafen am Rhein145 €325 €545 €840 €
Mainz186 €402 €618 €600 €
Trier120 €288 €516 €–
Worms144 €348 €648 €613 €

Jahresbetrag für den ganzen Haushalt. Erfasst sind die Städte mit der größten Nachfrage; kleinere Gemeinden ergänzen wir laufend.

Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für nur gefährliche Hunde (Rasseliste oder Verhalten) (Mindestdeckung 500.000 € Personen- und Sachschäden, 250.000 € sonstige Schäden), geregelt in §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 2 LHundG.

Wer legt die Hundesteuer fest?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Land gibt nur den Rahmen vor, Höhe, Befreiungen und Fälligkeit bestimmt jede Stadt in ihrer Hundesteuersatzung. Deshalb kann die Steuer schon im Nachbarort ganz anders aussehen.

Fragen zur Hundesteuer in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Hundesteuer in Rheinland-Pfalz?

In den 6 größten Städten in Rheinland-Pfalz kostet der erste Hund zwischen 108 € (Koblenz) und 186 € (Mainz) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 132 €. Ein landesweites Gesetz gibt es nicht: Jede Gemeinde legt die Hundesteuer in ihrer eigenen Satzung fest.

Ist die Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz Pflicht?

In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für nur gefährliche Hunde (Rasseliste oder Verhalten) (Mindestdeckung 500.000 € Personen- und Sachschäden, 250.000 € sonstige Schäden), geregelt in §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 2 LHundG.

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Zuschlag für Listenhunde?

Das entscheidet jede Gemeinde. 4 von 6 Städten unserer Tabelle verlangen einen erhöhten Satz für Listenhunde bzw. gefährliche Hunde, 2 nicht.