Hund anmelden in Koblenz
- Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung an bei: Kämmerei und Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 1.7. oder monatlich zum 15.
Steuerbefreiungen
- Sanitäts- und Rettungshunde: Anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
- Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde: Für Personen mit GdB ab 50 und Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H. (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. Ä. untergebracht. (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde aus dem Tierheim Koblenz: Steuerfrei in den ersten 12 Monaten nach Aufnahme. (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
Ermäßigungen
- Bewachung einzelstehender Gebäude – 50 %: Mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bebauten Ortsteil. (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde auf Binnenschiffen – 50 %: An Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
- Empfänger von Sozialleistungen (Ersthund) – 50 %: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II); nur für den Ersthund. (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom 19.12.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.12.2025 (laut Fußnoten). Die 7. Änderungssatzung selbst war online nicht abrufbar (404), daher ist das Inkrafttreten nicht belegt; vermutlich 01.01.2026. Die Bekanntmachung zur Hundesteuer 2025 nannte noch 108/144/192 € und 700 € für gefährliche Hunde. Keine Hundesteuer-Infoseite der Stadt gefunden (Websuche-Budget erschöpft).
Quellen
Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS), Stand 16.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.