Rheinland-Pfalz · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Koblenz 2026

Die Hundesteuer in Koblenz beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 960 €.

Koblenz108 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund108 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund216 €

Quelle: Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund960 €

Bissige, wildernde oder Menschen gefährdend anspringende Hunde; American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und Abkömmlinge; vermutet gefährlich: Bullmastiff, Bull Terrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Tosa Inu (§ 7 Abs. 3-5)

960 € je gefährlichem Hund. Auf Antrag Regelsatz bei Kastration/Sterilisation und tierärztlichem Gutachten über fehlende gesteigerte Aggressivität (§ 7 Abs. 7).

Rechner für Koblenz

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Koblenz

      1. Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung an bei: Kämmerei und Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 1.7. oder monatlich zum 15.

      Steuerbefreiungen

      • Sanitäts- und Rettungshunde: Anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
      • Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde: Für Personen mit GdB ab 50 und Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H. (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
      • Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. Ä. untergebracht. (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
      • Hunde aus dem Tierheim Koblenz: Steuerfrei in den ersten 12 Monaten nach Aufnahme. (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)

      Ermäßigungen

      • Bewachung einzelstehender Gebäude – 50 %: Mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bebauten Ortsteil. (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde auf Binnenschiffen – 50 %: An Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
      • Empfänger von Sozialleistungen (Ersthund) – 50 %: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II); nur für den Ersthund. (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 19.12.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.12.2025 (laut Fußnoten). Die 7. Änderungssatzung selbst war online nicht abrufbar (404), daher ist das Inkrafttreten nicht belegt; vermutlich 01.01.2026. Die Bekanntmachung zur Hundesteuer 2025 nannte noch 108/144/192 € und 700 € für gefährliche Hunde. Keine Hundesteuer-Infoseite der Stadt gefunden (Websuche-Budget erschöpft).

      Quellen

      Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS), Stand 16.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Koblenz

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Koblenz?

      Die Hundesteuer in Koblenz beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 960 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Koblenz?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Koblenz zusammen 288 € im Jahr, mit drei Hunden 504 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Koblenz anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.

      Wann ist die Hundesteuer in Koblenz fällig?

      Vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 1.7. oder monatlich zum 15.

      Wer ist in Koblenz von der Hundesteuer befreit?

      Sanitäts- und Rettungshunde; Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde; Hunde in Tierasylen; Hunde aus dem Tierheim Koblenz; Bewachung einzelstehender Gebäude (ermäßigt); Hunde auf Binnenschiffen (ermäßigt); Empfänger von Sozialleistungen (Ersthund) (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.