Hund anmelden in Norderstedt
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Amt für Finanzen, Fachbereich Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Norderstedt. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli
Steuerbefreiungen
- Kurzer Aufenthalt: Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in Norderstedt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde (§ 4)
- Hunde von Forstpersonal und Berufsjägern: Nur die für den Forst- und Jagdeinsatz erforderlichen Hunde; Berufsjäger mit Eignungsprüfung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Blindenführhunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Hund für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Person: Ein Hund; Merkzeichen Bl, Gl, B, aG oder H; ggf. amtsärztliches Zeugnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Herdengebrauchshunde: In der benötigten Anzahl (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg: Für die ersten zwölf Monate bei erstmaliger Aufnahme; gefährliche Hunde nur mit bereits vorliegender Erlaubnis nach § 8 HundeG (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
- Hunde von Tierschutzvereinen: Vereine, die überwiegend Hunde aus Norderstedt aufnehmen bzw. vermitteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
- Pflegestellen des Tierheims Henstedt-Ulzburg: Alte oder kranke Hunde in palliativer Betreuung; Pflegevertrag erforderlich (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
- Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde: Mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, Zeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 5 Abs. 1 Nr. 8)
Ermäßigungen
- Inhaber eines Sozialpasses – 50 %: Auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 50 %: Für maximal zwei Hunde; Betrieb mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt (§ 6 Abs. 1)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Neue Satzung in Kraft ab 01.01.2025, ersetzt Satzung vom 26.11.2015. Abmeldung innerhalb eines Monats. Satzung regelt Ausgabe und Rückgabe der Steuermarke, aber keine Pflicht zum sichtbaren Tragen.
Quellen
Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2024, Stand 20.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.