Schleswig-Holstein · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Norderstedt 2026

Die Hundesteuer in Norderstedt beträgt 105 € pro Jahr für einen Hund (8,75 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 255 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 750 €.

Norderstedt105 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund105 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund185 €

Quelle: Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund750 €

Im Einzelfall von der zuständigen Behörde nach § 7 HundeG festgestellte gefährliche Hunde (z. B. nach Beißvorfall oder anderem gefährlichen Verhalten)

750 € je gefährlichem Hund. Keine Rasseliste. Gefährliche Hunde zählen bei der Anzahl der regulären Hunde mit.

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Norderstedt

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Amt für Finanzen, Fachbereich Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Norderstedt. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli

      Steuerbefreiungen

      • Kurzer Aufenthalt: Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in Norderstedt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde (§ 4)
      • Hunde von Forstpersonal und Berufsjägern: Nur die für den Forst- und Jagdeinsatz erforderlichen Hunde; Berufsjäger mit Eignungsprüfung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
      • Blindenführhunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
      • Hund für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Person: Ein Hund; Merkzeichen Bl, Gl, B, aG oder H; ggf. amtsärztliches Zeugnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
      • Herdengebrauchshunde: In der benötigten Anzahl (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hunde aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg: Für die ersten zwölf Monate bei erstmaliger Aufnahme; gefährliche Hunde nur mit bereits vorliegender Erlaubnis nach § 8 HundeG (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
      • Hunde von Tierschutzvereinen: Vereine, die überwiegend Hunde aus Norderstedt aufnehmen bzw. vermitteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
      • Pflegestellen des Tierheims Henstedt-Ulzburg: Alte oder kranke Hunde in palliativer Betreuung; Pflegevertrag erforderlich (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
      • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde: Mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, Zeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 5 Abs. 1 Nr. 8)

      Ermäßigungen

      • Inhaber eines Sozialpasses – 50 %: Auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)
      • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 50 %: Für maximal zwei Hunde; Betrieb mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt (§ 6 Abs. 1)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Neue Satzung in Kraft ab 01.01.2025, ersetzt Satzung vom 26.11.2015. Abmeldung innerhalb eines Monats. Satzung regelt Ausgabe und Rückgabe der Steuermarke, aber keine Pflicht zum sichtbaren Tragen.

      Quellen

      Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2024, Stand 20.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Norderstedt

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Norderstedt?

      Die Hundesteuer in Norderstedt beträgt 105 € pro Jahr für einen Hund (8,75 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 255 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 750 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Norderstedt?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Norderstedt zusammen 255 € im Jahr, mit drei Hunden 440 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Norderstedt anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Norderstedt fällig?

      Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.

      Wer ist in Norderstedt von der Hundesteuer befreit?

      Kurzer Aufenthalt; Hunde von Forstpersonal und Berufsjägern; Blindenführhunde; Hund für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Person; Herdengebrauchshunde; Hunde aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg; Hunde von Tierschutzvereinen; Pflegestellen des Tierheims Henstedt-Ulzburg; Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde; Inhaber eines Sozialpasses (ermäßigt); Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.