Schleswig-Holstein · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Kiel 2026

Die Hundesteuer in Kiel beträgt 150 € pro Jahr für einen Hund (12,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 375 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Kiel150 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund150 €
Zweiter Hund225 €
Jeder weitere Hund285 €

Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit; ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Kiel erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Kiel

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Aufnahme bzw. Zuzug, schriftlich an bei: Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern. Welpen: Steuerpflicht frühestens ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Hund drei Monate alt wird.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Kiel. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

      Steuerbefreiungen

      • Diensthunde: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden. (§ 7 Nr. 1)
      • Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal: Forstbeamte, Privatforstdienst, bestätigte Jagdaufseher und Landschaftswarte, in der erforderlichen Anzahl. (§ 7 Nr. 2)
      • Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl. (§ 7 Nr. 3)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten bzw. deren Angehörigen gehalten, mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis höchstens zwei Jahre alt). (§ 7 Nr. 4)
      • Hunde in Tierschutzvereinen: Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht. (§ 7 Nr. 5)
      • Therapiehunde: Mit zertifizierter Therapiehundeprüfung, Einsatz für soziale und therapeutische Zwecke nachzuweisen. (§ 7 Nr. 6)
      • Assistenzhunde und Blindenführhunde: Anerkannte Assistenzhunde nach § 12e BGG; Behinderung und Eignung sind nachzuweisen. (§ 7 Nr. 7)
      • Hunde für blinde, taube und hilflose Personen: Wenn zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich; ggf. amtsärztliches Zeugnis. (§ 7 Nr. 8)
      • Hunde aus dem Tierheim Kiel: Für einen Hund 48 Monate steuerfrei ab dem Monat nach Aufnahme; einmal je Haushalt innerhalb von 6 Jahren. Bescheinigung des Tierheims vorlegen. (§ 7 Nr. 9)

      Ermäßigungen

      • Kiel-Pass-Inhaber – 50 %: Für den ersten Hund, auf Antrag, für die Gültigkeitsdauer des Kiel-Passes. (§ 6 Abs. 2)
      • Sachkundenachweis – 50 %: Sachkunde nach § 4 HundeG nachgewiesen; für den ersten Hund, auf drei Jahre befristet. (§ 6 Abs. 1 c)
      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 100 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 6 Abs. 1 a)
      • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde – 50 %: Mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern; Zeugnis höchstens zwei Jahre alt. (§ 6 Abs. 1 b)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Die Webseite der Stadt nennt für Tierheimhunde noch 24 Monate/5 Jahre und Therapiehunde als Ermäßigung; die Satzung vom 29.11.2024 (gültig ab 01.01.2025) regelt 48 Monate/6 Jahre und Therapiehunde als Befreiung. Satzungswerte übernommen.

      Quellen

      Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024, Stand 29.11.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Kiel

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Kiel?

      Die Hundesteuer in Kiel beträgt 150 € pro Jahr für einen Hund (12,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 375 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Kiel?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Kiel zusammen 375 € im Jahr, mit drei Hunden 660 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Kiel anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Aufnahme bzw. Zuzug, schriftlich erfolgen. Steuerpflicht frühestens ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Kiel fällig?

      Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

      Wer ist in Kiel von der Hundesteuer befreit?

      Diensthunde; Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal; Herdengebrauchshunde; Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde in Tierschutzvereinen; Therapiehunde; Assistenzhunde und Blindenführhunde; Hunde für blinde, taube und hilflose Personen; Hunde aus dem Tierheim Kiel; Kiel-Pass-Inhaber (ermäßigt); Sachkundenachweis (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.