Hund anmelden in Kiel
- Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Aufnahme bzw. Zuzug, schriftlich an bei: Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern. Welpen: Steuerpflicht frühestens ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Hund drei Monate alt wird.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Kiel. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
Steuerbefreiungen
- Diensthunde: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden. (§ 7 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal: Forstbeamte, Privatforstdienst, bestätigte Jagdaufseher und Landschaftswarte, in der erforderlichen Anzahl. (§ 7 Nr. 2)
- Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl. (§ 7 Nr. 3)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten bzw. deren Angehörigen gehalten, mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis höchstens zwei Jahre alt). (§ 7 Nr. 4)
- Hunde in Tierschutzvereinen: Vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht. (§ 7 Nr. 5)
- Therapiehunde: Mit zertifizierter Therapiehundeprüfung, Einsatz für soziale und therapeutische Zwecke nachzuweisen. (§ 7 Nr. 6)
- Assistenzhunde und Blindenführhunde: Anerkannte Assistenzhunde nach § 12e BGG; Behinderung und Eignung sind nachzuweisen. (§ 7 Nr. 7)
- Hunde für blinde, taube und hilflose Personen: Wenn zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich; ggf. amtsärztliches Zeugnis. (§ 7 Nr. 8)
- Hunde aus dem Tierheim Kiel: Für einen Hund 48 Monate steuerfrei ab dem Monat nach Aufnahme; einmal je Haushalt innerhalb von 6 Jahren. Bescheinigung des Tierheims vorlegen. (§ 7 Nr. 9)
Ermäßigungen
- Kiel-Pass-Inhaber – 50 %: Für den ersten Hund, auf Antrag, für die Gültigkeitsdauer des Kiel-Passes. (§ 6 Abs. 2)
- Sachkundenachweis – 50 %: Sachkunde nach § 4 HundeG nachgewiesen; für den ersten Hund, auf drei Jahre befristet. (§ 6 Abs. 1 c)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 100 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 6 Abs. 1 a)
- Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde – 50 %: Mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern; Zeugnis höchstens zwei Jahre alt. (§ 6 Abs. 1 b)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Die Webseite der Stadt nennt für Tierheimhunde noch 24 Monate/5 Jahre und Therapiehunde als Ermäßigung; die Satzung vom 29.11.2024 (gültig ab 01.01.2025) regelt 48 Monate/6 Jahre und Therapiehunde als Befreiung. Satzungswerte übernommen.
Quellen
- Hundesteuersatzung vom 29.11.2024 (PDF)
- Stadt Kiel: Hundesteuer bezahlen
- Stadt Kiel: Hunde anmelden / abmelden
Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024, Stand 29.11.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.