5 Städte · aus den Satzungen
Hundesteuer Schleswig-Holstein
In den 5 größten Städten in Schleswig-Holstein kostet der erste Hund zwischen 105 € (Norderstedt) und 156 € (Lübeck) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 132 €.
| Stadt | 1 Hund | 2 Hunde | 3 Hunde | Listenhund |
|---|---|---|---|---|
| Flensburg | 132 € | 312 € | 522 € | 600 € |
| Kiel | 150 € | 375 € | 660 € | – |
| Lübeck | 156 € | 312 € | 468 € | 684 € |
| Neumünster | 130 € | 278 € | 453 € | – |
| Norderstedt | 105 € | 255 € | 440 € | 750 € |
Jahresbetrag für den ganzen Haushalt. Erfasst sind die Städte mit der größten Nachfrage; kleinere Gemeinden ergänzen wir laufend.
Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde (Mindestdeckung 500.000 € Personen-, 250.000 € Sachschäden), geregelt in § 6 HundeG.
Wer legt die Hundesteuer fest?
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Land gibt nur den Rahmen vor, Höhe, Befreiungen und Fälligkeit bestimmt jede Stadt in ihrer Hundesteuersatzung. Deshalb kann die Steuer schon im Nachbarort ganz anders aussehen.
Fragen zur Hundesteuer in Schleswig-Holstein
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schleswig-Holstein?
In den 5 größten Städten in Schleswig-Holstein kostet der erste Hund zwischen 105 € (Norderstedt) und 156 € (Lübeck) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 132 €. Ein landesweites Gesetz gibt es nicht: Jede Gemeinde legt die Hundesteuer in ihrer eigenen Satzung fest.
Ist die Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein Pflicht?
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde (Mindestdeckung 500.000 € Personen-, 250.000 € Sachschäden), geregelt in § 6 HundeG.
Gibt es in Schleswig-Holstein einen Zuschlag für Listenhunde?
Das entscheidet jede Gemeinde. 3 von 5 Städten unserer Tabelle verlangen einen erhöhten Satz für Listenhunde bzw. gefährliche Hunde, 2 nicht.