Schleswig-Holstein · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Neumünster 2026

Die Hundesteuer in Neumünster beträgt 130 € pro Jahr für einen Hund (10,83 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 278 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Neumünster130 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund130 €
Zweiter Hund148 €
Jeder weitere Hund175 €

Ermäßigte Hunde (§ 5) gelten als erste Hunde.

Quelle: Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Neumünster erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Neumünster

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Fachdienst Haushalt und Finanzen, Steuern und Abgaben. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Neumünster.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vorauszahlungen vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.

      Steuerbefreiungen

      • Forst- und Jagdschutzhunde: Gebrauchshunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl. (§ 6 Nr. 1)
      • Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl. (§ 6 Nr. 2)
      • Hunde in Tierschutzeinrichtungen: In Einrichtungen eingetragener Tierschutzvereine untergebracht. (§ 6 Nr. 3)
      • Hunde aus dem Tierheim: Aus einem für Neumünster tätigen Tierheim: 12 Monate steuerfrei, einmalig ein Hund pro Haushalt. (§ 6 Nr. 4)
      • Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde: Merkzeichen Bl, TBl, aG, Gl oder H; nur für einen Hund. (§ 6 Nr. 5)
      • Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo versteuert wird. (§ 8)

      Ermäßigungen

      • Rettungshunde – 50 %: Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern; Zeugnis nicht älter als 18 Monate. (§ 5 Abs. 1)
      • Wachhund bei abgelegenem Wohnhaus – 50 %: Wohnhaus mindestens 300 m vom nächsten Wohngebäude entfernt; ein Wachhund. (§ 5 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung vom 03.12.2025, in Kraft 01.01.2026; ersetzt Satzung vom 23.07.2025 (120/138/165 €). Die Satzung enthält keine Regelung zur Steuermarke, daher tagRequired null. Online-Link ist der Formulardienst der Stadt, Zweck (An-/Abmeldung) nicht im Detail geprüft.

      Quellen

      Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stand 03.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Neumünster

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Neumünster?

      Die Hundesteuer in Neumünster beträgt 130 € pro Jahr für einen Hund (10,83 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 278 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Neumünster?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Neumünster zusammen 278 € im Jahr, mit drei Hunden 453 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Neumünster anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Neumünster fällig?

      Vorauszahlungen vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.

      Wer ist in Neumünster von der Hundesteuer befreit?

      Forst- und Jagdschutzhunde; Herdengebrauchshunde; Hunde in Tierschutzeinrichtungen; Hunde aus dem Tierheim; Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde; Kurzaufenthalt; Rettungshunde (ermäßigt); Wachhund bei abgelegenem Wohnhaus (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.