Schleswig-Holstein · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Flensburg 2026

Die Hundesteuer in Flensburg beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 312 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

Flensburg132 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund132 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund210 €

Ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde; befreite Hunde werden nicht mitgezählt.

Quelle: Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 15.02.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund600 €

Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG SH) festgestellt hat

Rechner für Flensburg

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Flensburg

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Aufnahme bzw. Zuzug, schriftlich an bei: Stadt Flensburg, Steuerverwaltung. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vorauszahlungen vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 15.10. für das Folgejahr) als Jahresbetrag zum 01.07.

      Steuerbefreiungen

      • Diensthunde: Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen (z. B. Polizei, Zoll, Bundeswehr), auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 a)
      • Gebrauchshunde im Forst-, Jagd- und Landschaftsschutz: Von Forstbeamten, Privatforst-Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Landschaftswarten, in erforderlicher Anzahl, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 b)
      • Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 c)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten bzw. deren Angehörigen gehalten, mit Prüfung, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 d)
      • Therapiehunde: Mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachgewiesenem therapeutischem Einsatz, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 e)
      • Assistenzhunde und Blindenführhunde: Anerkannte Assistenzhunde nach §§ 12e ff. BGG, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 f)
      • Hunde für schwerbehinderte Menschen: Unentbehrliche Hunde bei Merkzeichen aG, H, Bl, Gl, TBl oder B, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 g)
      • Hunde aus dem Tierheim Flensburg: Unmittelbar aus dem Tierheim Flensburg (Tierschutz Flensburg und Umgebung e.V.) aufgenommen: 24 Monate steuerfrei, bei festgestellter Gefährlichkeit 36 Monate; ein Hund pro Haushalt, auf Antrag mit Bescheinigung. (§ 6 Abs. 1 i)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Sozialleistungen, Wohngeld oder Sozialpass – 50 %: Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII), AsylbLG, Wohngeld oder Sozialpass der Stadt Flensburg; nur für den ersten Hund, jedes Kalenderjahr neu zu beantragen. (§ 5 Abs. 1 b)
      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Bewohnte Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, auf Antrag. (§ 5 Abs. 1 a)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung gilt rückwirkend ab 01.01.2024. Keine Änderungssatzung auf der Steuer-Seite gefunden. Gefährliche Hunde: keine Ermäßigung/Befreiung außer Tierheimhunde (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2). Anmeldung per Formular per Brief oder Fax, keine Online-Anmeldung. Ersatzmarke 3,50 €.

      Quellen

      Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 15.02.2024, Stand 15.02.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Flensburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Flensburg?

      Die Hundesteuer in Flensburg beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 312 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Flensburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Flensburg zusammen 312 € im Jahr, mit drei Hunden 522 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Flensburg anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Aufnahme bzw. Zuzug, schriftlich erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Flensburg fällig?

      Vorauszahlungen vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 15.10. für das Folgejahr) als Jahresbetrag zum 01.07.

      Wer ist in Flensburg von der Hundesteuer befreit?

      Diensthunde; Gebrauchshunde im Forst-, Jagd- und Landschaftsschutz; Herdengebrauchshunde; Sanitäts- und Rettungshunde; Therapiehunde; Assistenzhunde und Blindenführhunde; Hunde für schwerbehinderte Menschen; Hunde aus dem Tierheim Flensburg; Empfänger von Sozialleistungen, Wohngeld oder Sozialpass (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.