Hund anmelden in Flensburg
- Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Aufnahme bzw. Zuzug, schriftlich an bei: Stadt Flensburg, Steuerverwaltung. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vorauszahlungen vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 15.10. für das Folgejahr) als Jahresbetrag zum 01.07.
Steuerbefreiungen
- Diensthunde: Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen (z. B. Polizei, Zoll, Bundeswehr), auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 a)
- Gebrauchshunde im Forst-, Jagd- und Landschaftsschutz: Von Forstbeamten, Privatforst-Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Landschaftswarten, in erforderlicher Anzahl, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 b)
- Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 c)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten bzw. deren Angehörigen gehalten, mit Prüfung, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 d)
- Therapiehunde: Mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachgewiesenem therapeutischem Einsatz, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 e)
- Assistenzhunde und Blindenführhunde: Anerkannte Assistenzhunde nach §§ 12e ff. BGG, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 f)
- Hunde für schwerbehinderte Menschen: Unentbehrliche Hunde bei Merkzeichen aG, H, Bl, Gl, TBl oder B, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 g)
- Hunde aus dem Tierheim Flensburg: Unmittelbar aus dem Tierheim Flensburg (Tierschutz Flensburg und Umgebung e.V.) aufgenommen: 24 Monate steuerfrei, bei festgestellter Gefährlichkeit 36 Monate; ein Hund pro Haushalt, auf Antrag mit Bescheinigung. (§ 6 Abs. 1 i)
Ermäßigungen
- Empfänger von Sozialleistungen, Wohngeld oder Sozialpass – 50 %: Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII), AsylbLG, Wohngeld oder Sozialpass der Stadt Flensburg; nur für den ersten Hund, jedes Kalenderjahr neu zu beantragen. (§ 5 Abs. 1 b)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Bewohnte Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, auf Antrag. (§ 5 Abs. 1 a)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung gilt rückwirkend ab 01.01.2024. Keine Änderungssatzung auf der Steuer-Seite gefunden. Gefährliche Hunde: keine Ermäßigung/Befreiung außer Tierheimhunde (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2). Anmeldung per Formular per Brief oder Fax, keine Online-Anmeldung. Ersatzmarke 3,50 €.
Quellen
Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 15.02.2024, Stand 15.02.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.