Hund anmelden in Lübeck
- Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Bereich Haushalt und Steuerung / Aktivbesteuerung, Mengstraße 16, 23539 Lübeck. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vorauszahlung zum 1. Juli des Kalenderjahres (frühestens einen Monat nach Bekanntgabe); Festsetzung zu Beginn des Folgejahres
Steuerbefreiungen
- Gebrauchshunde von Forst-/Jagdaufsehern und Landschaftswarten: In erforderlicher Anzahl bei erwerbsmäßiger Ausübung (§ 6 Nr. 1)
- Herdengebrauchshunde: In erforderlicher Anzahl bei erwerbsmäßiger Ausübung (§ 6 Nr. 2)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, Zeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 6 Nr. 3)
- Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Merkzeichen GL, BL oder H; ein Hund je Haushalt (§ 6 Nr. 4)
- Therapiehunde: Zertifizierte Therapiehundeprüfung, Einsatz nachzuweisen (§ 6 Nr. 5)
- Hunde aus dem Tierheim Lübeck: 36 Monate ab Anschaffung, einmalig für einen Hund pro Haushalt (§ 6 Nr. 6)
- Hunde in gewerbsmäßiger Hundezucht: Ausschließlich gewerbsmäßig betriebene Zucht (§ 6 Nr. 7)
- Assistenzhunde: Anerkannt nach §§ 12e ff. BGG (§ 6 Nr. 8)
- Kurzaufenthalt: Bis zwei Monate Aufenthalt, Hund anderswo in Deutschland versteuert (§ 8)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Wohngebäude – 50 %: Mehr als 200 m Wegstrecke zum nächsten bewohnten Gebäude (§ 5 Abs. 1)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft (Lesefassung, nicht amtlich). Für gefährliche Hunde keine Ermäßigung oder Befreiung. Info-Seite und Online-Anmeldung der Stadt nicht ermittelt (Websuche-Budget erschöpft).
Quellen
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026, Stand 02.06.2026. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.