Schleswig-Holstein · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Lübeck 2026

Die Hundesteuer in Lübeck beträgt 156 € pro Jahr für einen Hund (13 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 312 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 684 €.

Lübeck156 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund156 €

Einheitlicher Satz je Hund.

Quelle: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund684 €

Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz Schleswig-Holstein (HundeG) festgestellt wurde

Erhöhter Satz ab Zugang des Feststellungsbescheides (§ 3 Abs. 4).

Rechner für Lübeck

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Lübeck

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Bereich Haushalt und Steuerung / Aktivbesteuerung, Mengstraße 16, 23539 Lübeck. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
      2. Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vorauszahlung zum 1. Juli des Kalenderjahres (frühestens einen Monat nach Bekanntgabe); Festsetzung zu Beginn des Folgejahres

      Steuerbefreiungen

      • Gebrauchshunde von Forst-/Jagdaufsehern und Landschaftswarten: In erforderlicher Anzahl bei erwerbsmäßiger Ausübung (§ 6 Nr. 1)
      • Herdengebrauchshunde: In erforderlicher Anzahl bei erwerbsmäßiger Ausübung (§ 6 Nr. 2)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, Zeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 6 Nr. 3)
      • Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Merkzeichen GL, BL oder H; ein Hund je Haushalt (§ 6 Nr. 4)
      • Therapiehunde: Zertifizierte Therapiehundeprüfung, Einsatz nachzuweisen (§ 6 Nr. 5)
      • Hunde aus dem Tierheim Lübeck: 36 Monate ab Anschaffung, einmalig für einen Hund pro Haushalt (§ 6 Nr. 6)
      • Hunde in gewerbsmäßiger Hundezucht: Ausschließlich gewerbsmäßig betriebene Zucht (§ 6 Nr. 7)
      • Assistenzhunde: Anerkannt nach §§ 12e ff. BGG (§ 6 Nr. 8)
      • Kurzaufenthalt: Bis zwei Monate Aufenthalt, Hund anderswo in Deutschland versteuert (§ 8)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Wohngebäude – 50 %: Mehr als 200 m Wegstrecke zum nächsten bewohnten Gebäude (§ 5 Abs. 1)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft (Lesefassung, nicht amtlich). Für gefährliche Hunde keine Ermäßigung oder Befreiung. Info-Seite und Online-Anmeldung der Stadt nicht ermittelt (Websuche-Budget erschöpft).

      Quellen

      Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026, Stand 02.06.2026. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Lübeck

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Lübeck?

      Die Hundesteuer in Lübeck beträgt 156 € pro Jahr für einen Hund (13 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 312 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 684 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Lübeck?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Lübeck zusammen 312 € im Jahr, mit drei Hunden 468 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Lübeck anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.

      Wann ist die Hundesteuer in Lübeck fällig?

      Vorauszahlung zum 1. Juli des Kalenderjahres (frühestens einen Monat nach Bekanntgabe); Festsetzung zu Beginn des Folgejahres.

      Wer ist in Lübeck von der Hundesteuer befreit?

      Gebrauchshunde von Forst-/Jagdaufsehern und Landschaftswarten; Herdengebrauchshunde; Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen; Therapiehunde; Hunde aus dem Tierheim Lübeck; Hunde in gewerbsmäßiger Hundezucht; Assistenzhunde; Kurzaufenthalt; Wachhunde für abgelegene Wohngebäude (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.