Hessen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Wiesbaden 2026

Die Hundesteuer in Wiesbaden beträgt 180 € pro Jahr für einen Hund (15 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 360 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Wiesbaden180 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund180 €

Einheitlich 180 € je Hund (§ 6).

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Hundesteuersatzung)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Wiesbaden erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Rechner für Wiesbaden

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Wiesbaden

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt an bei: Kassen- und Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag (auf Antrag vierteljährlich 15.2./15.5./15.8./15.11.)

      Steuerbefreiungen

      • Hütehunde: für das Hüten von Herden, in der erforderlichen Anzahl (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
      • Diensthunde: bei Polizei, Zoll und Bundeswehr (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Rettungshunde: regelmäßig bei einer staatlich anerkannten oder im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
      • Hunde von Stationierungsstreitkräften: Mitglieder der Truppen oder des zivilen Gefolges verbündeter Streitkräfte und Angehörige (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hunde für schwerbehinderte Menschen: Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H, bei Eignung des Hundes; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
      • Gebrauchshunde im Forst- und Jagdschutz: von Forstbediensteten, Privatforstangestellten oder bestätigten Jagdaufsehern, in erforderlicher Anzahl (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
      • Hunde aus einem Wiesbadener Tierheim: aus einem Tierheim im Stadtgebiet übernommen; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
      • Erster Hund bei Bezug von Sozialleistungen: Haushalt bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II); nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
      • Schulbegleithunde: nach RiSU-Empfehlung der KMK und Standards des Qualitätsnetzwerks Schulbegleithunde; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 9)
      • Therapie- und Behindertenbegleithunde: nach bestandener Prüfung eines anerkannten Verbandes; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 10)
      • Hunde mit freiwilligem Hundeführerschein: theoretische und praktische Prüfung nach den Mindestanforderungen der Satzung; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 11)

      Ermäßigungen

      • Bestandene Begleithundeprüfung – 50 %: für die zwei auf die Prüfung folgenden Steuerjahre, Prüfung nach VDH-Richtlinien oder gleichwertig; nicht für Listenhunde (§ 8)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde; Listenhunde sind aber von den Befreiungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 5–11, dem Erlass und der Ermäßigung nach § 8 ausgeschlossen. 180 € gelten seit der Änderungssatzung vom 04.12.2015 (in Kraft 01.01.2016); letzte Änderung 15.12.2022 (in Kraft 01.01.2023). Zusätzlich Erlass auf Antrag bei Sozialleistungsbezug unter weiteren Voraussetzungen (§ 7 Abs. 5). Keine Online-Anmeldung auf der Stadtseite gefunden; An-/Abmeldung per PDF-Formular, im Bürgerbüro oder bei den Ortsverwaltungen.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Hundesteuersatzung), Stand 15.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Wiesbaden

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Wiesbaden?

      Die Hundesteuer in Wiesbaden beträgt 180 € pro Jahr für einen Hund (15 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 360 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Wiesbaden?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Wiesbaden zusammen 360 € im Jahr, mit drei Hunden 540 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Wiesbaden anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Wiesbaden fällig?

      Jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag (auf Antrag vierteljährlich 15.2./15.5./15.8./15.11.).

      Wer ist in Wiesbaden von der Hundesteuer befreit?

      Hütehunde; Diensthunde; Rettungshunde; Hunde von Stationierungsstreitkräften; Hunde für schwerbehinderte Menschen; Gebrauchshunde im Forst- und Jagdschutz; Hunde aus einem Wiesbadener Tierheim; Erster Hund bei Bezug von Sozialleistungen; Schulbegleithunde; Therapie- und Behindertenbegleithunde; Hunde mit freiwilligem Hundeführerschein; Bestandene Begleithundeprüfung (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.