Hund anmelden in Wiesbaden
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt an bei: Kassen- und Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag (auf Antrag vierteljährlich 15.2./15.5./15.8./15.11.)
Steuerbefreiungen
- Hütehunde: für das Hüten von Herden, in der erforderlichen Anzahl (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Diensthunde: bei Polizei, Zoll und Bundeswehr (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Rettungshunde: regelmäßig bei einer staatlich anerkannten oder im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde von Stationierungsstreitkräften: Mitglieder der Truppen oder des zivilen Gefolges verbündeter Streitkräfte und Angehörige (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde für schwerbehinderte Menschen: Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H, bei Eignung des Hundes; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
- Gebrauchshunde im Forst- und Jagdschutz: von Forstbediensteten, Privatforstangestellten oder bestätigten Jagdaufsehern, in erforderlicher Anzahl (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde aus einem Wiesbadener Tierheim: aus einem Tierheim im Stadtgebiet übernommen; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
- Erster Hund bei Bezug von Sozialleistungen: Haushalt bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II); nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
- Schulbegleithunde: nach RiSU-Empfehlung der KMK und Standards des Qualitätsnetzwerks Schulbegleithunde; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 9)
- Therapie- und Behindertenbegleithunde: nach bestandener Prüfung eines anerkannten Verbandes; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 10)
- Hunde mit freiwilligem Hundeführerschein: theoretische und praktische Prüfung nach den Mindestanforderungen der Satzung; nicht für Listenhunde (§ 7 Abs. 1 Nr. 11)
Ermäßigungen
- Bestandene Begleithundeprüfung – 50 %: für die zwei auf die Prüfung folgenden Steuerjahre, Prüfung nach VDH-Richtlinien oder gleichwertig; nicht für Listenhunde (§ 8)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde; Listenhunde sind aber von den Befreiungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 5–11, dem Erlass und der Ermäßigung nach § 8 ausgeschlossen. 180 € gelten seit der Änderungssatzung vom 04.12.2015 (in Kraft 01.01.2016); letzte Änderung 15.12.2022 (in Kraft 01.01.2023). Zusätzlich Erlass auf Antrag bei Sozialleistungsbezug unter weiteren Voraussetzungen (§ 7 Abs. 5). Keine Online-Anmeldung auf der Stadtseite gefunden; An-/Abmeldung per PDF-Formular, im Bürgerbüro oder bei den Ortsverwaltungen.
Quellen
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Hundesteuersatzung), Stand 15.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.