5 Städte · aus den Satzungen
Hundesteuer Hessen
In den 5 größten Städten in Hessen kostet der erste Hund zwischen 90 € (Kassel) und 180 € (Wiesbaden) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 102 €.
| Stadt | 1 Hund | 2 Hunde | 3 Hunde | Listenhund |
|---|---|---|---|---|
| Darmstadt | 120 € | 276 € | 468 € | 600 € |
| Frankfurt am Main | 102 € | 204 € | 306 € | 900 € |
| Kassel | 90 € | 210 € | 360 € | – |
| Offenbach am Main | 90 € | 270 € | 450 € | – |
| Wiesbaden | 180 € | 360 € | 540 € | – |
Jahresbetrag für den ganzen Haushalt. Erfasst sind die Städte mit der größten Nachfrage; kleinere Gemeinden ergänzen wir laufend.
Hundehaftpflicht in Hessen
In Hessen ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für nur gefährliche Hunde (Rasseliste oder Verhalten), geregelt in § 3 Abs. 1 HundeVO.
Wer legt die Hundesteuer fest?
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Land gibt nur den Rahmen vor, Höhe, Befreiungen und Fälligkeit bestimmt jede Stadt in ihrer Hundesteuersatzung. Deshalb kann die Steuer schon im Nachbarort ganz anders aussehen.
Fragen zur Hundesteuer in Hessen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hessen?
In den 5 größten Städten in Hessen kostet der erste Hund zwischen 90 € (Kassel) und 180 € (Wiesbaden) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 102 €. Ein landesweites Gesetz gibt es nicht: Jede Gemeinde legt die Hundesteuer in ihrer eigenen Satzung fest.
Ist die Hundehaftpflicht in Hessen Pflicht?
In Hessen ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für nur gefährliche Hunde (Rasseliste oder Verhalten), geregelt in § 3 Abs. 1 HundeVO.
Gibt es in Hessen einen Zuschlag für Listenhunde?
Das entscheidet jede Gemeinde. 2 von 5 Städten unserer Tabelle verlangen einen erhöhten Satz für Listenhunde bzw. gefährliche Hunde, 3 nicht.