Hund anmelden in Offenbach am Main
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme an bei: Amt Kämmerei, Kasse und Steuern (Aufwandsteuern). Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Offenbach am Main. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, im Übrigen jährlich zum 1. Juli (auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.)
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag. (§ 6 Abs. 1)
- Hunde in Tierschutzeinrichtungen: Hunde in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen gemeinnützigen Vereinen mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG. (§ 6 Abs. 3)
- Hunde aus dem Offenbacher Tierheim: Steuerfrei bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres. (§ 6 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Härtefälle: Das Amt kann in besonders gelagerten Einzelfällen oder Gruppen von Fällen zur Vermeidung von Härten die Steuer ermäßigen oder erlassen. Ermäßigte Hunde gelten als 1. Hunde. (§ 6 Abs. 2, § 5 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Seit 01.01.2026 (3. Änderungssatzung) keine physische Steuermarke mehr: Die Markennummer wird als QR-Code auf den Steuerbescheid gedruckt und muss beim Ausführen lesbar mitgeführt und bei Kontrolle vorgezeigt werden (daher tagRequired=false). Steuersätze unverändert seit 01.07.2015.
Quellen
- Hundesteuersatzung 1998 (Original, PDF)
- 2. Änderungssatzung vom 20.04.2015 (Steuersätze, PDF)
- 3. Änderungssatzung vom 04.12.2025 (QR-Code statt Marke, PDF)
- Lesefassung Stand 2. Änderung (PIO-Anlage, PDF)
- Stadt Offenbach: Hundesteuer / Hundeanmeldung
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main vom 10.12.1998 in der Fassung der Satzung zur 3. Änderung vom 04.12.2025, Stand 04.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.