Hessen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Offenbach am Main 2026

Die Hundesteuer in Offenbach am Main beträgt 90 € pro Jahr für einen Hund (7,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 270 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Offenbach90 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund90 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €

1. Hund 90 €, jeder weitere Hund 180 €.

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main vom 10.12.1998 in der Fassung der Satzung zur 3. Änderung vom 04.12.2025

Listenhunde und gefährliche Hunde

Offenbach am Main erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Offenbach am Main

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme an bei: Amt Kämmerei, Kasse und Steuern (Aufwandsteuern). Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Offenbach am Main. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, im Übrigen jährlich zum 1. Juli (auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.)

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag. (§ 6 Abs. 1)
      • Hunde in Tierschutzeinrichtungen: Hunde in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen gemeinnützigen Vereinen mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG. (§ 6 Abs. 3)
      • Hunde aus dem Offenbacher Tierheim: Steuerfrei bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres. (§ 6 Abs. 4)

      Ermäßigungen

      • Härtefälle: Das Amt kann in besonders gelagerten Einzelfällen oder Gruppen von Fällen zur Vermeidung von Härten die Steuer ermäßigen oder erlassen. Ermäßigte Hunde gelten als 1. Hunde. (§ 6 Abs. 2, § 5 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Seit 01.01.2026 (3. Änderungssatzung) keine physische Steuermarke mehr: Die Markennummer wird als QR-Code auf den Steuerbescheid gedruckt und muss beim Ausführen lesbar mitgeführt und bei Kontrolle vorgezeigt werden (daher tagRequired=false). Steuersätze unverändert seit 01.07.2015.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main vom 10.12.1998 in der Fassung der Satzung zur 3. Änderung vom 04.12.2025, Stand 04.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Offenbach am Main

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Offenbach am Main?

      Die Hundesteuer in Offenbach am Main beträgt 90 € pro Jahr für einen Hund (7,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 270 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Offenbach am Main?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Offenbach am Main zusammen 270 € im Jahr, mit drei Hunden 450 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Offenbach am Main anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Offenbach am Main fällig?

      Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, im Übrigen jährlich zum 1. Juli (auf Antrag vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.).

      Wer ist in Offenbach am Main von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen; Hunde in Tierschutzeinrichtungen; Hunde aus dem Offenbacher Tierheim; Härtefälle (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.