Hund anmelden in Kassel
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei eigener Zucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist) an bei: Amt Kämmerei und Steuern. Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht ab Aufnahme in den Haushalt; bei eigener Zucht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Kassel.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, sonst jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich zum 15.2./15.5./15.8./15.11.
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. (§ 6 Abs. 1)
- Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl, ausschließlich zur Bewachung von Herden; auf Antrag. (§ 6 Abs. 2)
- Hunde in Tierschutzeinrichtungen: Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde. (§ 6 Abs. 2)
- Hunde aus dem Tierheim Wau-Mau-Insel: Auf Antrag bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres; Kopie des Tierüberlassungsvertrags einreichen. (§ 6 Abs. 2)
Ermäßigungen
- Empfänger von Sozialleistungen – 50 %: Auf Antrag für den ersten Hund; laut Satzung SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte, laut Stadtseite auch SGB II und AsylbLG. (§ 7 Abs. 3)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Für bewohnte Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen. (§ 7 Abs. 1)
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband. (§ 7 Abs. 1)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Steuer auf 25 % ermäßigt, wenn das Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt. (§ 7 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung vom 14.12.1998 i. d. F. der zweiten Änderung vom 4.6.2007 (in Kraft 30.6.2007); ab wann die aktuellen Sätze gelten, steht nicht in der Online-Fassung. Die Stadtseite nennt bei der Sozialermäßigung zusätzlich SGB II und AsylbLG, die Online-Satzung nur SGB XII und Gleichgestellte. Die Steuermarke muss laut Satzung sichtbar getragen werden; zusätzlich gibt es eine kostenlose digitale Hundesteuermarke (QR-Code). Ersatzmarke 3 €.
Quellen
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel, Stand 04.06.2007. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.