Hessen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Frankfurt am Main 2026

Die Hundesteuer in Frankfurt am Main beträgt 102 € pro Jahr für einen Hund (8,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 204 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 900 €.

Frankfurt102 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund102 €

Einheitlicher Satz von 102 € für jeden Hund.

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Fassung ab 01.04.2026)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund900 €

Dauerhaft gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 (z. B. auf Angriffslust gezüchtet, wiederholt bissig) sowie Rassen und Kreuzungen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden

Ermäßigung auf 225 € jährlich bei bestandener Begleithundeprüfung (oder gleich-/höherwertiger VDH-Prüfung), § 6 Abs. 5.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Frankfurt am Main

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme an bei: Kassen- und Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Frankfurt am Main. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag (auf Antrag vierteljährlich zum 15.1./15.4./15.7./15.10.); bei Erstfestsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids

      Steuerbefreiungen

      • Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1)
      • Geringes Einkommen: Auf Antrag, wenn das Einkommen nach Abzug der Miete in der Regel das 1,5-fache des Sozialhilferegelsatzes (bei Ehepaaren zuzüglich Regelsatz für Haushaltsangehörige) nicht übersteigt; Hund muss vorher länger als ein Jahr gehalten und versteuert worden sein. (§ 6 Abs. 2, Abs. 6)
      • Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten: Auf Weisung und auf Kosten des Dienstherrn gehalten, auf Antrag. (§ 6 Abs. 3 a)
      • Rettungshunde: Regelmäßig bei einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt und ausgebildet, auf Antrag. (§ 6 Abs. 3 b)
      • Hunde aus dem Tierheim: Befristet für 2 Jahre ab Übernahme aus Einrichtungen mit Fundtier- oder Verwahrungsvertrag mit der Stadt Frankfurt. (§ 6 Abs. 4)

      Ermäßigungen

      • Gefährliche Hunde mit Begleithundeprüfung: Steuer 225 € statt 900 € jährlich bei bestandener Begleithundeprüfung nach VDH-Richtlinien. (§ 6 Abs. 5)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      frankfurt.de blockiert automatisierte Abrufe (Cloudflare); Satzungstext wurde aus der Wayback-Archivkopie vom 28.09.2026 der offiziellen PDF gelesen. Letzte Änderungssatzung vom 05.03.2026. Online-Anmeldelink stammt aus Archivkopie der Infoseite (02/2025). Steuerbefreiungen nach Abs. 1–3 nur für einen Hund pro Haushalt; für gefährliche Hunde keine Vergünstigung nach Abs. 1–4.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Fassung ab 01.04.2026), Stand 05.03.2026. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Frankfurt am Main

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankfurt am Main?

      Die Hundesteuer in Frankfurt am Main beträgt 102 € pro Jahr für einen Hund (8,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 204 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 900 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Frankfurt am Main?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Frankfurt am Main zusammen 204 € im Jahr, mit drei Hunden 306 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Frankfurt am Main anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Frankfurt am Main fällig?

      Jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag (auf Antrag vierteljährlich zum 15.1./15.4./15.7./15.10.); bei Erstfestsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

      Wer ist in Frankfurt am Main von der Hundesteuer befreit?

      Assistenzhunde; Geringes Einkommen; Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten; Rettungshunde; Hunde aus dem Tierheim; Gefährliche Hunde mit Begleithundeprüfung (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.