Hund anmelden in Frankfurt am Main
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme an bei: Kassen- und Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Frankfurt am Main. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag (auf Antrag vierteljährlich zum 15.1./15.4./15.7./15.10.); bei Erstfestsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids
Steuerbefreiungen
- Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1)
- Geringes Einkommen: Auf Antrag, wenn das Einkommen nach Abzug der Miete in der Regel das 1,5-fache des Sozialhilferegelsatzes (bei Ehepaaren zuzüglich Regelsatz für Haushaltsangehörige) nicht übersteigt; Hund muss vorher länger als ein Jahr gehalten und versteuert worden sein. (§ 6 Abs. 2, Abs. 6)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten: Auf Weisung und auf Kosten des Dienstherrn gehalten, auf Antrag. (§ 6 Abs. 3 a)
- Rettungshunde: Regelmäßig bei einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzt und ausgebildet, auf Antrag. (§ 6 Abs. 3 b)
- Hunde aus dem Tierheim: Befristet für 2 Jahre ab Übernahme aus Einrichtungen mit Fundtier- oder Verwahrungsvertrag mit der Stadt Frankfurt. (§ 6 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Gefährliche Hunde mit Begleithundeprüfung: Steuer 225 € statt 900 € jährlich bei bestandener Begleithundeprüfung nach VDH-Richtlinien. (§ 6 Abs. 5)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
frankfurt.de blockiert automatisierte Abrufe (Cloudflare); Satzungstext wurde aus der Wayback-Archivkopie vom 28.09.2026 der offiziellen PDF gelesen. Letzte Änderungssatzung vom 05.03.2026. Online-Anmeldelink stammt aus Archivkopie der Infoseite (02/2025). Steuerbefreiungen nach Abs. 1–3 nur für einen Hund pro Haushalt; für gefährliche Hunde keine Vergünstigung nach Abs. 1–4.
Quellen
- Hundesteuersatzung ab 01.04.2026 (PDF)
- Archivkopie der Satzung (Wayback, 28.09.2026)
- Stadt Frankfurt: Hundesteuer
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Fassung ab 01.04.2026), Stand 05.03.2026. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.