Sachsen-Anhalt · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Magdeburg 2026

Die Hundesteuer in Magdeburg beträgt 114 € pro Jahr für einen Hund (9,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 228 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Magdeburg114 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund114 €

Einheitlicher Satz von 114 € für jeden Hund (§ 6).

Quelle: Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg

Listenhunde und gefährliche Hunde

Magdeburg erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Rechner für Magdeburg

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Magdeburg

      1. Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung der Steuerpflicht an bei: Fachbereich Finanzservice, Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von mehr als 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Magdeburg. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich zum 01.01.; auf Antrag in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.05. und 15.11.

      Steuerbefreiungen

      • Hunde zum Schutz und zur Hilfe gehörloser Personen: Auf Antrag mit fachärztlicher Bescheinigung. (§ 8 Nr. 1)
      • Hunde zum Schutz und zur Hilfe sonst hilfsbedürftiger Personen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. (§ 8 Nr. 2)
      • Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg: Steuerbefreiung für drei Jahre. (§ 8 Nr. 3)
      • Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften: Ausgebildet und zugelassen, leben beim Hundeführer. (§ 8 Nr. 4)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Mit abgelegter Prüfung; Antrag jährlich bis 31.01. mit Bestätigung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. (§ 8 Nr. 5)
      • Geprüfte Jagdhunde: Einsatz jährlich von der unteren Jagdbehörde bestätigt. (§ 8 Nr. 6)
      • Assistenzhunde mit Einsätzen in sozialen Einrichtungen: Prüfung nach AHundV und mindestens 12 Einsätze pro Jahr; Nachweise bis 31.10. (§ 8 Nr. 7)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von SGB XII, SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Inhaber der Otto-City-Card – 50 %: Auf Antrag für das Halten eines Hundes (57 € pro Jahr). (§ 9)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Stadtratsbeschluss 13.06.2024, ausgefertigt 15.07.2024, in Kraft am 20.07.2024; der Steuersatz nach § 6 gilt ab 01.08.2024 (vorher 96/144/192 €). Seit der Neufassung keine Hundesteuermarken mehr. Steuer nur für Hunde natürlicher Personen. Keine spätere Änderungssatzung gefunden.

      Quellen

      Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg, Stand 15.07.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Magdeburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Magdeburg?

      Die Hundesteuer in Magdeburg beträgt 114 € pro Jahr für einen Hund (9,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 228 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Magdeburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Magdeburg zusammen 228 € im Jahr, mit drei Hunden 342 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Magdeburg anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung der Steuerpflicht erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von mehr als 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Magdeburg fällig?

      Jährlich zum 01.01.; auf Antrag in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.05. und 15.11.

      Wer ist in Magdeburg von der Hundesteuer befreit?

      Hunde zum Schutz und zur Hilfe gehörloser Personen; Hunde zum Schutz und zur Hilfe sonst hilfsbedürftiger Personen; Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg; Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften; Sanitäts- und Rettungshunde; Geprüfte Jagdhunde; Assistenzhunde mit Einsätzen in sozialen Einrichtungen; Empfänger von SGB XII, SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Inhaber der Otto-City-Card (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.