Hund anmelden in Magdeburg
- Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung der Steuerpflicht an bei: Fachbereich Finanzservice, Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von mehr als 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Magdeburg. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich zum 01.01.; auf Antrag in halbjährlichen Teilbeträgen zum 15.05. und 15.11.
Steuerbefreiungen
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe gehörloser Personen: Auf Antrag mit fachärztlicher Bescheinigung. (§ 8 Nr. 1)
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe sonst hilfsbedürftiger Personen: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. (§ 8 Nr. 2)
- Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg: Steuerbefreiung für drei Jahre. (§ 8 Nr. 3)
- Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften: Ausgebildet und zugelassen, leben beim Hundeführer. (§ 8 Nr. 4)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Mit abgelegter Prüfung; Antrag jährlich bis 31.01. mit Bestätigung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. (§ 8 Nr. 5)
- Geprüfte Jagdhunde: Einsatz jährlich von der unteren Jagdbehörde bestätigt. (§ 8 Nr. 6)
- Assistenzhunde mit Einsätzen in sozialen Einrichtungen: Prüfung nach AHundV und mindestens 12 Einsätze pro Jahr; Nachweise bis 31.10. (§ 8 Nr. 7)
Ermäßigungen
- Empfänger von SGB XII, SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Inhaber der Otto-City-Card – 50 %: Auf Antrag für das Halten eines Hundes (57 € pro Jahr). (§ 9)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Stadtratsbeschluss 13.06.2024, ausgefertigt 15.07.2024, in Kraft am 20.07.2024; der Steuersatz nach § 6 gilt ab 01.08.2024 (vorher 96/144/192 €). Seit der Neufassung keine Hundesteuermarken mehr. Steuer nur für Hunde natürlicher Personen. Keine spätere Änderungssatzung gefunden.
Quellen
- Hundesteuersatzung (Amtsblatt Nr. 14 vom 19.07.2024, PDF)
- Landeshauptstadt Magdeburg: Hundesteuer entrichten
Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg, Stand 15.07.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.