2 Städte · aus den Satzungen
Hundesteuer Sachsen-Anhalt
In den 2 größten Städten in Sachsen-Anhalt kostet der erste Hund zwischen 114 € (Magdeburg) und 120 € (Halle (Saale)) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 117 €.
| Stadt | 1 Hund | 2 Hunde | 3 Hunde | Listenhund |
|---|---|---|---|---|
| Halle (Saale) | 120 € | 300 € | 480 € | 720 € |
| Magdeburg | 114 € | 228 € | 342 € | – |
Jahresbetrag für den ganzen Haushalt. Erfasst sind die Städte mit der größten Nachfrage; kleinere Gemeinden ergänzen wir laufend.
Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde (Mindestdeckung 1 Mio. € Personen- und Sachschäden, 500.000 € sonstige Vermögensschäden), geregelt in § 2 Abs. 3 HundeG LSA.
Wer legt die Hundesteuer fest?
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Land gibt nur den Rahmen vor, Höhe, Befreiungen und Fälligkeit bestimmt jede Stadt in ihrer Hundesteuersatzung. Deshalb kann die Steuer schon im Nachbarort ganz anders aussehen.
Fragen zur Hundesteuer in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Sachsen-Anhalt?
In den 2 größten Städten in Sachsen-Anhalt kostet der erste Hund zwischen 114 € (Magdeburg) und 120 € (Halle (Saale)) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 117 €. Ein landesweites Gesetz gibt es nicht: Jede Gemeinde legt die Hundesteuer in ihrer eigenen Satzung fest.
Ist die Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt Pflicht?
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde (Mindestdeckung 1 Mio. € Personen- und Sachschäden, 500.000 € sonstige Vermögensschäden), geregelt in § 2 Abs. 3 HundeG LSA.
Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Zuschlag für Listenhunde?
Das entscheidet jede Gemeinde. 1 von 2 Städten unserer Tabelle verlangen einen erhöhten Satz für Listenhunde bzw. gefährliche Hunde, 1 nicht.