Sachsen-Anhalt · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Halle (Saale) 2026

Die Hundesteuer in Halle (Saale) beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 720 €.

Halle (Saale)120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund120 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €

Quelle: Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund720 €

Hunde mit erhöhter Gefahr für Personen bzw. die öffentliche Sicherheit, insbesondere Bullterrier, Pit-Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Dogo Argentino, Bandog, Staffordshire Bullterrier, Römischer und Chinesischer Kampfhund, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastiff und deren Kreuzungen (§ 3 Abs. 3-5)

720 € für jeden gefährlichen Hund.

Rechner für Halle (Saale)

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Halle (Saale)

      1. Melde den Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug an bei: Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, Team Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei Beginn im laufenden Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides

      Steuerbefreiungen

      • Kurzaufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits in Deutschland versteuerte Hunde (§ 4 Abs. 1)
      • Hunde für Blinde, Taube oder hilflose Personen: Auf Antrag, wenn zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich; ggf. amtsärztliches Zeugnis (§ 4 Abs. 2)
      • Rettungshunde: Auf Antrag, bei Tätigkeit in einer von der Kommune anerkannten Rettungshundestaffel (§ 4 Abs. 3)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde abgelegener Anwesen – 50 %: Ein über ein Jahr alter Hund zur Bewachung eines Anwesens mehr als 400 m Fußweg vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 5 Abs. 1)
      • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle (Saale) – 50 %: Auf Antrag dauerhaft bis zu 50 % Ermäßigung (§ 5 Abs. 2)
      • Geprüfte Jagdhunde – 50 %: Bis zu 50 %, bei Bestätigung durch die untere Jagdbehörde und Mitgliedschaft in der Jägerschaft der Stadt Halle (Saale) e. V. (§ 5 Abs. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Neue Satzung vom 26.11.2025 (Amtsblatt Nr. 27 vom 12.12.2025), in Kraft ab 01.01.2026; ersetzt die Satzung von 2000 samt 3 Änderungssatzungen. Die Sätze (120/180/720 €) entsprechen den bisherigen. Die neue Satzung regelt keine Pflicht zum Tragen der Steuermarke; die Serviceseite erwähnt nur die Rückgabe der Marke bei Abmeldung. Kein Online-Antrag gefunden, Anmeldung per PDF-Formular.

      Quellen

      Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stand 26.11.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Halle (Saale)

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Halle (Saale)?

      Die Hundesteuer in Halle (Saale) beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 720 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Halle (Saale)?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Halle (Saale) zusammen 300 € im Jahr, mit drei Hunden 480 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Halle (Saale) anmelden?

      Die Anmeldung muss binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Halle (Saale) fällig?

      Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; bei Beginn im laufenden Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides.

      Wer ist in Halle (Saale) von der Hundesteuer befreit?

      Kurzaufenthalt; Hunde für Blinde, Taube oder hilflose Personen; Rettungshunde; Wachhunde abgelegener Anwesen (ermäßigt); Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle (Saale) (ermäßigt); Geprüfte Jagdhunde (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.