Hund anmelden in Leipzig
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung an bei: Stadtkämmerei – Fachbereich Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 6 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Leipzig. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
In halbjährlichen Teilbeträgen am 15.03. und 15.09. jeden Jahres
Steuerbefreiungen
- Assistenzhunde: z. B. Blindenführhunde, auf Antrag mit Nachweis über Behinderung und Ausbildung/Prüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde: für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, mit Prüfungsnachweis und aktiver Mitgliedschaft in einer Rettungshundestaffel (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde aus dem Tierheim Leipzig: steuerfrei für die ersten sechs Monate der Haltung, auf Antrag mit Tierabgabevertrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
Ermäßigungen
- Inhaber des Leipzig-Passes: Ermäßigung nur für einen Hund; Höhe entspricht dem vom Stadtrat für den Leipzig-Pass beschlossenen Prozentsatz (§ 7 Abs. 1)
- Gechippte Hunde: auf Antrag 120 € statt 150 € je Hund für die Jahre bis einschließlich 2029, bei Mikrochip-Nachweis und Einwilligung zum Auslesen; zusätzlich zur Leipzig-Pass-Ermäßigung (§ 7 Abs. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Neue Satzung seit 01.01.2026 (vorher 96 €/192 €). Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Statt Steuermarke gibt es einen digitalen oder Papier-Nachweis, der beim Ausführen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist (§ 10 Abs. 4); alte Registriermarken gelten bis längstens 31.12.2026. Prozentsatz der Leipzig-Pass-Ermäßigung steht nicht in der Satzung.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig (Beschluss VIII-DS-01611-NF-06), Stand 17.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.