Hund anmelden in Chemnitz
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat an bei: Kassen- und Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Chemnitz.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auf Antrag Jahreszahlung zum 1. Juli)
Steuerbefreiungen
- Hunde aus dem Vertragstierheim: für 24 Monate ab Aufnahme aus einem Tierheim mit Verwahrvertrag der Stadt (§ 3 Nr. 1)
- Ältere Tierheimhunde: aus dem Vertragstierheim aufgenommene Hunde, die älter als acht Jahre sind (§ 3 Nr. 2)
- Blindenführhunde (§ 3 Nr. 3)
- Hunde für hilflose Personen: ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen; ggf. amtsärztliches Zeugnis (§ 3 Nr. 4)
- Jagdhunde: als Jagdhunde verwendet und Gebrauchshundeprüfung bestanden (§ 3 Nr. 5)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt; Hund mindestens 1 Jahr alt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)
- Therapie-, Schul-, Rettungs- und Diensthunde – 50 %: mit bestandener Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt; Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt; Hund mindestens 1 Jahr alt (§ 4 Abs. 2, Abs. 3)
- Hundezüchter (Zwingersteuer): 176 € je Zwinger statt Einzelbesteuerung, bei mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse mit Zuchtbucheintrag (§ 4 Abs. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 5)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Zahlen aus der konsolidierten Satzung Stand Juli 2026 (4. Änderung beschlossen 01.07.2026, in Kraft 01.07.2026, Amtsblatt Nr. 23/26). Inhalt der 4. Änderung nicht separat gelesen; die Sätze 100/135/165/750 € standen bereits vor 2026 im Landesportal, daher validFrom unbekannt (null). Steuervergünstigungen gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2). Ermäßigungen nach § 3 Nr. 4 und § 4 jährlich bis 31.10. neu zu beantragen.
Quellen
- Hundesteuersatzung, Stand Juli 2026 (PDF, verlinkt auf chemnitz.de/de/rathaus/satzungen)
- Stadt Chemnitz: Satzungen
- Amt24 Sachsen: Hundesteuer – Hundehaltung anmelden (Chemnitz)
Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz, Stand 01.07.2026. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.