Sachsen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Chemnitz 2026

Die Hundesteuer in Chemnitz beträgt 100 € pro Jahr für einen Hund (8,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 270 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 750 €.

Chemnitz100 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund100 €
Zwei Hundeje 135 €
Drei oder mehr Hundeje 165 €

Bei einem Hund 100 €, bei zwei Hunden je Hund 135 €, bei drei und mehr Hunden je Hund 165 € (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3). Zwingersteuer 176 € je Zwinger.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund750 €

Gefährliche Hunde der Vermutung nach (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander, ab 6 Monaten) und im Einzelfall vom Ordnungsamt als gefährlich festgestellte Hunde (§ 2 Abs. 5)

750 € je Hund. Nach Widerlegung der Gefährlichkeitsvermutung durch Wesensanalyse auf Antrag Regelsteuersatz (§ 2 Abs. 5 Nr. 4).

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Chemnitz

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat an bei: Kassen- und Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Chemnitz.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auf Antrag Jahreszahlung zum 1. Juli)

      Steuerbefreiungen

      • Hunde aus dem Vertragstierheim: für 24 Monate ab Aufnahme aus einem Tierheim mit Verwahrvertrag der Stadt (§ 3 Nr. 1)
      • Ältere Tierheimhunde: aus dem Vertragstierheim aufgenommene Hunde, die älter als acht Jahre sind (§ 3 Nr. 2)
      • Blindenführhunde (§ 3 Nr. 3)
      • Hunde für hilflose Personen: ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen; ggf. amtsärztliches Zeugnis (§ 3 Nr. 4)
      • Jagdhunde: als Jagdhunde verwendet und Gebrauchshundeprüfung bestanden (§ 3 Nr. 5)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt; Hund mindestens 1 Jahr alt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)
      • Therapie-, Schul-, Rettungs- und Diensthunde – 50 %: mit bestandener Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
      • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt; Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt; Hund mindestens 1 Jahr alt (§ 4 Abs. 2, Abs. 3)
      • Hundezüchter (Zwingersteuer): 176 € je Zwinger statt Einzelbesteuerung, bei mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse mit Zuchtbucheintrag (§ 4 Abs. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 5)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Zahlen aus der konsolidierten Satzung Stand Juli 2026 (4. Änderung beschlossen 01.07.2026, in Kraft 01.07.2026, Amtsblatt Nr. 23/26). Inhalt der 4. Änderung nicht separat gelesen; die Sätze 100/135/165/750 € standen bereits vor 2026 im Landesportal, daher validFrom unbekannt (null). Steuervergünstigungen gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2). Ermäßigungen nach § 3 Nr. 4 und § 4 jährlich bis 31.10. neu zu beantragen.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz, Stand 01.07.2026. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Chemnitz

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Chemnitz?

      Die Hundesteuer in Chemnitz beträgt 100 € pro Jahr für einen Hund (8,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 270 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 750 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Chemnitz?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Chemnitz zusammen 270 € im Jahr, mit drei Hunden 495 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Chemnitz anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Chemnitz fällig?

      Erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auf Antrag Jahreszahlung zum 1. Juli).

      Wer ist in Chemnitz von der Hundesteuer befreit?

      Hunde aus dem Vertragstierheim; Ältere Tierheimhunde; Blindenführhunde; Hunde für hilflose Personen; Jagdhunde; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Therapie-, Schul-, Rettungs- und Diensthunde (ermäßigt); Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt); Hundezüchter (Zwingersteuer) (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.