Sachsen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Dresden 2026

Die Hundesteuer in Dresden beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 252 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Dresden108 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund108 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund144 €

Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Dresden erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Rechner für Dresden

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Dresden

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens bzw. nachdem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat an bei: Steuer- und Stadtkassenamt, Abteilung Aufwandsteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel des Jahresbetrages

      Steuerbefreiungen

      • Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 7 Nr. 1)
      • Hunde für schwerbehinderte Personen: Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind; auf Antrag. (§ 7 Nr. 2)
      • Hunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern: Soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich; auf Antrag, jährlich neu. (§ 7 Nr. 3)
      • Hunde in Tierasylen: Vorübergehend aus Tierschutzgründen in Tierasylen o. ä. untergebrachte Hunde; auf Antrag. (§ 7 Nr. 4)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung vom 7.11.2002, geändert laut PDF durch Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005 (genaues Beschlussdatum der Änderung nicht angegeben); validFrom daher unbekannt. Sätze 108/144 € durch die Stadtseite (Stand 12.12.2025) bestätigt. Keine Ermäßigungen in der Satzung; zu geringem Einkommen verweist die Stadt auf Auskunft beim Steueramt. Ersatzmarke 5 €.

      Quellen

      Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stand 07.11.2002. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Dresden

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Dresden?

      Die Hundesteuer in Dresden beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 252 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Dresden?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Dresden zusammen 252 € im Jahr, mit drei Hunden 396 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Dresden anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens bzw. nachdem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Dresden fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel des Jahresbetrages.

      Wer ist in Dresden von der Hundesteuer befreit?

      Blindenführhunde; Hunde für schwerbehinderte Personen; Hunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern; Hunde in Tierasylen. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.