Hund anmelden in Dresden
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens bzw. nachdem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat an bei: Steuer- und Stadtkassenamt, Abteilung Aufwandsteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel des Jahresbetrages
Steuerbefreiungen
- Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 7 Nr. 1)
- Hunde für schwerbehinderte Personen: Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind; auf Antrag. (§ 7 Nr. 2)
- Hunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern: Soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich; auf Antrag, jährlich neu. (§ 7 Nr. 3)
- Hunde in Tierasylen: Vorübergehend aus Tierschutzgründen in Tierasylen o. ä. untergebrachte Hunde; auf Antrag. (§ 7 Nr. 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung vom 7.11.2002, geändert laut PDF durch Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005 (genaues Beschlussdatum der Änderung nicht angegeben); validFrom daher unbekannt. Sätze 108/144 € durch die Stadtseite (Stand 12.12.2025) bestätigt. Keine Ermäßigungen in der Satzung; zu geringem Einkommen verweist die Stadt auf Auskunft beim Steueramt. Ersatzmarke 5 €.
Quellen
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stand 07.11.2002. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.