Gut zu wissen
- Der Impfstoff selbst ist Material und steht zusätzlich auf der Rechnung.
- Bei Kombi-Impfungen fällt oft nur eine Injektion an.
- Im Notdienst gilt mindestens der 2-fache, höchstens der 4-fache Satz, plus 59,50 € Notdienstgebühr (inkl. USt.).
- Über dem 3-fachen Satz darf der Tierarzt nur mit einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung abrechnen.
Quelle
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), Anlage (gültig seit 22.11.2022, zuletzt geändert 15.03.2023). Evaluierung läuft; Studie im Auftrag des BMLEH, Ergebnisse 'Ende des Jahres 2026' erwartet. Keine neue GOT in Kraft (Stand 2026-10-13).
Angaben ohne Gewähr. Die tatsächliche Rechnung hängt von Faktor, Aufwand und Material ab.