Gebührenordnung für Tierärzte · Stand 13.10.2026

Blutbild beim Hund: Kosten

Nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) kostet das 40,20 € bis 120,60 € inklusive 19 % USt., zum 1- bis 3-fachen Satz. Gerechnet für: Großes Blutbild in der Praxis mit Blutentnahme. Material und Medikamente kommen dazu, im Notdienst gilt der 2- bis 4-fache Satz plus 50 € Gebühr.

GOT40 €AB 1-FACH

Beispielrechnung

Großes Blutbild in der Praxis mit Blutentnahme

GOT-Nr.Leistung1-fach2-fach3-fach
627Blutprobenentnahme venös, je Tier12,21 €24,42 €36,63 €
618Großes Blutbild, maschinell27,99 €55,98 €83,97 €
Summe 1-fach
40,20 €
Summe 2-fach
80,40 €
Summe 3-fach
120,60 €

Brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer. Ohne Medikamente, Verbrauchsmaterial und Laborauslagen (§ 7 GOT).

Was oft dazukommt

GOT-Nr.Leistung1-fach2-fach3-fach
617Kleines Blutbild, maschinell24,75 €49,50 €74,26 €
16Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund28,11 €56,22 €84,32 €

Gut zu wissen

  • Externe Laborleistungen werden als Auslagen weiterberechnet.
  • Im Notdienst gilt mindestens der 2-fache, höchstens der 4-fache Satz, plus 59,50 € Notdienstgebühr (inkl. USt.).
  • Über dem 3-fachen Satz darf der Tierarzt nur mit einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung abrechnen.

Quelle

Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), Anlage (gültig seit 22.11.2022, zuletzt geändert 15.03.2023). Evaluierung läuft; Studie im Auftrag des BMLEH, Ergebnisse 'Ende des Jahres 2026' erwartet. Keine neue GOT in Kraft (Stand 2026-10-13).

Angaben ohne Gewähr. Die tatsächliche Rechnung hängt von Faktor, Aufwand und Material ab.

Fragen zu Blutbild Hund

Was kostet ein Blutbild beim Hund?

Nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) kostet das 40,20 € bis 120,60 € inklusive 19 % USt., zum 1- bis 3-fachen Satz. Gerechnet für: Großes Blutbild in der Praxis mit Blutentnahme. Material und Medikamente kommen dazu, im Notdienst gilt der 2- bis 4-fache Satz plus 50 € Gebühr.

Warum zahlt jeder Tierarzt etwas anderes?

Die GOT legt für jede Leistung einen einfachen Satz fest. Der Tierarzt darf je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen das 1- bis 3-fache berechnen (§ 2 GOT), im Notdienst das 2- bis 4-fache (§ 4). Darüber oder darunter geht es nur mit einer schriftlichen Vereinbarung vor der Behandlung.

Zahlt eine Versicherung die Tierarztkosten?

Eine OP-Versicherung zahlt Operationen samt Narkose, eine Hundekrankenversicherung auch ambulante Behandlungen. Vorsorge wie Impfungen ist meist nur in Tarifen mit Vorsorgebudget enthalten. Vorerkrankungen sind in der Regel ausgeschlossen.