Mecklenburg-Vorpommern · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Schwerin 2026

Die Hundesteuer in Schwerin beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 308 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 700 €.

Schwerin108 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund108 €
Zweiter Hund200 €
Jeder weitere Hund350 €

108 € für den ersten, 200 € für den zweiten, 350 € für den dritten und jeden weiteren Hund. Ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

Quelle: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin in der Fassung der 6. Änderungssatzung (Lesefassung)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Erster Hund700 €
Zweiter Hund1.000 €
Jeder weitere Hund1.000 €

Hunde, die nach der Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V) als gefährlich gelten

700 € für den ersten, 1.000 € für jeden weiteren gefährlichen Hund.

Rechner für Schwerin

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Schwerin

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens an bei: Landeshauptstadt Schwerin, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht ab dem Ersten des Monats nach Vollendung des zweiten Lebensmonats.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Schwerin.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich zum 15. Februar; nach Vereinbarung vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

      Steuerbefreiungen

      • Assistenzhunde: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildung und Zertifikat nach §§ 12f, 12g BGG, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde für blinde, gehörlose oder schwerhörige Personen: Nachweis per Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, hS, aG, Gl, G oder H, auf Antrag. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
      • Diensthunde: Ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt. (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten. (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
      • Herdenschutzhunde: Zur Bewachung von Herden gehalten. (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
      • Hunde aus dem Tierheim Schwerin: 3 Jahre steuerfrei ab dem Ersten des Folgemonats nach Beginn der Haltung. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 6 Abs. 2)

      Ermäßigungen

      • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde mit Prüfung – 50 %: Mit Prüfung vor Leistungsrichtern eines von der Stadt anerkannten Vereins, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1)
      • Jagdhunde – 50 %: Von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern ausschließlich oder überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd-/Forstschutz gehalten, auf Antrag. (§ 7 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Statt Metallmarke kann ein Hundesteuerausweis versandt werden, der mitzuführen ist (§ 10: Marke sichtbar befestigen oder Ausweis mitführen). satzung.date = Beschluss der 6. Änderung laut Lesefassung (10.07.2023); das Änderungs-PDF ist nicht textlesbar. Seit wann die Steuersätze gelten, ist in der Lesefassung nicht angegeben.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin in der Fassung der 6. Änderungssatzung (Lesefassung), Stand 10.07.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Schwerin

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwerin?

      Die Hundesteuer in Schwerin beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 308 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 700 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Schwerin?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Schwerin zusammen 308 € im Jahr, mit drei Hunden 658 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Schwerin anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens erfolgen. Steuerpflicht Steuerpflicht ab dem Ersten des Monats nach Vollendung des zweiten Lebensmonats. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Schwerin fällig?

      Jährlich zum 15. Februar; nach Vereinbarung vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

      Wer ist in Schwerin von der Hundesteuer befreit?

      Assistenzhunde; Hunde für blinde, gehörlose oder schwerhörige Personen; Diensthunde; Sanitäts- und Rettungshunde; Herdenschutzhunde; Hunde aus dem Tierheim Schwerin; Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde mit Prüfung (ermäßigt); Jagdhunde (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.