Mecklenburg-Vorpommern · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Rostock 2026

Die Hundesteuer in Rostock beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 252 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.000 €.

Rostock108 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund108 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund168 €

Quelle: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 5. April 2024 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 23. Mai 2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund1.000 €

Hunde, deren Gefährlichkeit die örtliche Ordnungsbehörde nach der Hundehalterverordnung M-V festgestellt hat

Rechner für Rostock

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Rostock

      1. Melde den Hund innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerpflichtigen Alters an bei: Finanzverwaltungsamt, Abteilung Kommunale Steuern und Abgaben, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Rostock.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich am 1. Juli; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen. Bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids

      Steuerbefreiungen

      • Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung, auf Antrag. (§ 7 Nr. 1)
      • Blindenführhunde: Zertifizierte Blindenführhunde, auf Antrag. (§ 7 Nr. 2)
      • Diensthunde: Ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigte Diensthunde, auf Antrag. (§ 7 Nr. 3)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten, auf Antrag. (§ 7 Nr. 4)
      • Behindertenbegleithunde in Ausbildung: Von anerkannten gemeinnützigen Körperschaften ausgebildet, auf Antrag. (§ 7 Nr. 5)
      • Therapiehunde: Mit Ausbildungszertifikat als Therapiebegleithund und Nachweis des Einsatzes, auf Antrag. (§ 7 Nr. 6)
      • Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen: Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, aG, Gl, G oder H, auf Antrag. (§ 7 Nr. 7)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Grundstück entfernt; nur für einen Hund. (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
      • Jagdhunde – 50 %: Von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- und Forstschutz gehalten, mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung; nur für einen Hund. (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
      • Hunde des Bewachungsgewerbes – 50 %: Von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern benötigt; nur für einen Hund. (§ 8 Abs. 1 Nr. 3)
      • Ehemalige Versuchshunde – 50 %: Aus anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen übernommen; nur für einen Hund. (§ 8 Abs. 1 Nr. 4)
      • Züchtersteuer: Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse (darunter eine Hündin) mit Zuchtbucheintrag zahlen auf Antrag die Steuer für zwei Hunde. (§ 9)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Inkrafttreten-Paragraph (§ 15) ist in der Lesefassung nicht abgedruckt, daher validFrom null. Satzung lässt Hundesteuermarke (sichtbar befestigt) oder Hundesteuerausweis (mitzuführen) zu; die Stadt stellt laut Infoseite einen Hundesteuerausweis aus, daher tagRequired false. Keine Steuerbefreiung für Tierheimhunde. Vergünstigungen gelten nicht für gefährliche Hunde (§ 10 Abs. 4); ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 4). Antrag auf Vergünstigung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, nicht rückwirkend.

      Quellen

      Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 5. April 2024 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 23. Mai 2024, Stand 23.05.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Rostock

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Rostock?

      Die Hundesteuer in Rostock beträgt 108 € pro Jahr für einen Hund (9 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 252 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.000 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Rostock?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Rostock zusammen 252 € im Jahr, mit drei Hunden 420 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Rostock anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerpflichtigen Alters erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Rostock fällig?

      Jährlich am 1. Juli; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen. Bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

      Wer ist in Rostock von der Hundesteuer befreit?

      Assistenzhunde; Blindenführhunde; Diensthunde; Sanitäts- und Rettungshunde; Behindertenbegleithunde in Ausbildung; Therapiehunde; Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Jagdhunde (ermäßigt); Hunde des Bewachungsgewerbes (ermäßigt); Ehemalige Versuchshunde (ermäßigt); Züchtersteuer (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.