1 Städte · aus den Satzungen
Hundesteuer Brandenburg
In den 1 größten Städten in Brandenburg kostet der erste Hund zwischen 108 € (Potsdam) und 108 € (Potsdam) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 108 €.
| Stadt | 1 Hund | 2 Hunde | 3 Hunde | Listenhund |
|---|---|---|---|---|
| Potsdam | 108 € | 252 € | 444 € | 648 € |
Jahresbetrag für den ganzen Haushalt. Erfasst sind die Städte mit der größten Nachfrage; kleinere Gemeinden ergänzen wir laufend.
Hundehaftpflicht in Brandenburg
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für nur als gefährlich eingestufte Hunde, geregelt in § 6 Abs. 3 HundehV.
Wer legt die Hundesteuer fest?
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Land gibt nur den Rahmen vor, Höhe, Befreiungen und Fälligkeit bestimmt jede Stadt in ihrer Hundesteuersatzung. Deshalb kann die Steuer schon im Nachbarort ganz anders aussehen.
Fragen zur Hundesteuer in Brandenburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Brandenburg?
In den 1 größten Städten in Brandenburg kostet der erste Hund zwischen 108 € (Potsdam) und 108 € (Potsdam) Hundesteuer im Jahr; der Median liegt bei 108 €. Ein landesweites Gesetz gibt es nicht: Jede Gemeinde legt die Hundesteuer in ihrer eigenen Satzung fest.
Ist die Hundehaftpflicht in Brandenburg Pflicht?
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflicht Pflicht für nur als gefährlich eingestufte Hunde, geregelt in § 6 Abs. 3 HundehV.
Gibt es in Brandenburg einen Zuschlag für Listenhunde?
Das entscheidet jede Gemeinde. 1 von 1 Städten unserer Tabelle verlangen einen erhöhten Satz für Listenhunde bzw. gefährliche Hunde, 0 nicht.