Hund anmelden in Potsdam
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Bereich Steuern, Arbeitsgruppe Veranlagungen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten (bei eigenem Nachwuchs).
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag bei Anmeldung jährlich in einem Betrag einen Monat nach Zugang des Bescheides
Steuerbefreiungen
- Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis zwei zusammenhängende Monate, für anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 4 Abs. 1)
- Hunde für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen: Auf Antrag; sonst hilflos = Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H (§ 4 Abs. 2)
- Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 4 Abs. 3 a)
- Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in benötigter Anzahl (§ 4 Abs. 3 b)
- Rettungshunde: Mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst eingesetzt (§ 4 Abs. 3 c)
Ermäßigungen
- Wachhunde einzeln stehender Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt (§ 5 Abs. 1 a)
- Jagdgebrauchshunde – 50 %: Mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, für Jagdausübungsberechtigte mit gültigem Jagderlaubnisschein (§ 5 Abs. 1 b)
- Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil; Steuer wird auf 25 % des Satzes ermäßigt (§ 5 Abs. 2)
- Hunde aus der städtischen Tierpension – 50 %: Für zwei Jahre, wenn in den letzten zwei Jahren kein Hund an die Tierpension abgegeben wurde (§ 5 Abs. 3)
- Bezieher von Bürgergeld/Sozialhilfe (SGB II/XII) und Gleichgestellte – 25 %: Nur für den ersten Hund, um ein Viertel des Satzes nach § 3 Abs. 1 a (§ 5 Abs. 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Zahlen aus der Lesefassung (rechtsverbindlich sind die Amtsblätter 05/2004, 01/2005, 09/2013, 22/2020) und identisch auf der Serviceseite. Die Sätze stammen laut Drucksachen der SVV aus der Änderung 2013; das genaue Inkrafttreten wurde nicht in einer Primärquelle gelesen, daher validFrom null. Steuermarke muss außerhalb von Wohnung/umfriedetem Grundbesitz sichtbar befestigt sein (§ 9 Abs. 3). Kein Online-Antrag gefunden, Anmeldung schriftlich per Formular.
Quellen
- Hundesteuersatzung, Lesefassung (PDF)
- Landeshauptstadt Potsdam: Hundesteuer
- Landeshauptstadt Potsdam: Hundesteuersatzung
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004 (Lesefassung mit 1. bis 3. Änderungssatzung), Stand 07.10.2020. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.