Hund anmelden in Jena
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen an bei: Stadt Jena, Team Gemeindesteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Jahresbetrag am 01. Juli
Steuerbefreiungen
- Hunde blinder, sehbehinderter, gehörloser, schwerhöriger oder hilfloser Personen: Ausschließlich für Schutz, Führung und Hilfe; in jedem Fall bei Merkzeichen BL, GL, aG, G oder H. Nur für einen Hund, schriftlicher Antrag. (§ 4 Abs. 1 a)
- Rettungshunde: Mit bestandener Prüfung zum Rettungshundeteam, für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst verfügbar, schriftlicher Antrag. (§ 4 Abs. 1 b)
- Therapiehunde: Von staatlich anerkannten Fachkräften in tiergestützter Therapie eingesetzt, mit Ausbildungszertifikat, schriftlicher Antrag. (§ 4 Abs. 1 c)
- Assistenzhunde: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildung nach §§ 12f, 12g BGG, nur für einen Hund, schriftlicher Antrag. (§ 4 Abs. 1 d)
- Hunde aus dem Jenaer Tierheim: Ein Jahr steuerfrei; bei Hunden, die länger als 2 Jahre nicht vermittelt werden konnten, bis zum Ableben des Hundes. (§ 4 Abs. 2)
Ermäßigungen
- Brauchbare Jagdhunde – 50 %: Überwiegend zur Jagd oder zum Jagdschutz gehalten, mit festgestellter Brauchbarkeit nach ThürJHVO, auf Antrag. (§ 4 Abs. 3)
- Hunde mit Begleithundeprüfung – 50 %: Mit bestandener Begleithundeprüfung nach FCI-Prüfungsordnung, auf Antrag. (§ 4 Abs. 4)
- Billigkeitsmaßnahmen: In begründeten Einzelfällen Erlass oder Ermäßigung auf Antrag. (§ 5)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Lesefassung nennt Inkrafttreten zum 01.01.2025. Anmeldung persönlich oder schriftlich; kein Online-Verfahren gefunden. Steuerpflicht beginnt mit dem Folgemonat der Aufnahme.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Lesefassung inkl. Änderung 27.11.2024)
- Stadt Jena: Hund anmelden – Hundemarke
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Jena vom 09.05.2019, geändert durch Satzungen vom 19.05.2021 und 27.11.2024, Stand 27.11.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.