Thüringen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Jena 2026

Die Hundesteuer in Jena beträgt 102 € pro Jahr für einen Hund (8,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 222 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

Jena102 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund102 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €

Neben steuerbefreiten, ermäßigten oder gefährlichen Hunden wird für jeden weiteren Hund im Haushalt 120 € erhoben.

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Jena vom 09.05.2019, geändert durch Satzungen vom 19.05.2021 und 27.11.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund600 €

Hunde, die von der Ordnungsbehörde nach einem Wesenstest gemäß § 9 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestuft wurden; keine Rasseliste

600 € für jeden gefährlichen Hund. Keine Befreiung, Ermäßigung oder Billigkeitsmaßnahme. Wird die Gefährlichkeit per Wesenstest widerlegt, gilt der normale Satz.

Rechner für Jena

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Jena

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen an bei: Stadt Jena, Team Gemeindesteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Jahresbetrag am 01. Juli

      Steuerbefreiungen

      • Hunde blinder, sehbehinderter, gehörloser, schwerhöriger oder hilfloser Personen: Ausschließlich für Schutz, Führung und Hilfe; in jedem Fall bei Merkzeichen BL, GL, aG, G oder H. Nur für einen Hund, schriftlicher Antrag. (§ 4 Abs. 1 a)
      • Rettungshunde: Mit bestandener Prüfung zum Rettungshundeteam, für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst verfügbar, schriftlicher Antrag. (§ 4 Abs. 1 b)
      • Therapiehunde: Von staatlich anerkannten Fachkräften in tiergestützter Therapie eingesetzt, mit Ausbildungszertifikat, schriftlicher Antrag. (§ 4 Abs. 1 c)
      • Assistenzhunde: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildung nach §§ 12f, 12g BGG, nur für einen Hund, schriftlicher Antrag. (§ 4 Abs. 1 d)
      • Hunde aus dem Jenaer Tierheim: Ein Jahr steuerfrei; bei Hunden, die länger als 2 Jahre nicht vermittelt werden konnten, bis zum Ableben des Hundes. (§ 4 Abs. 2)

      Ermäßigungen

      • Brauchbare Jagdhunde – 50 %: Überwiegend zur Jagd oder zum Jagdschutz gehalten, mit festgestellter Brauchbarkeit nach ThürJHVO, auf Antrag. (§ 4 Abs. 3)
      • Hunde mit Begleithundeprüfung – 50 %: Mit bestandener Begleithundeprüfung nach FCI-Prüfungsordnung, auf Antrag. (§ 4 Abs. 4)
      • Billigkeitsmaßnahmen: In begründeten Einzelfällen Erlass oder Ermäßigung auf Antrag. (§ 5)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Lesefassung nennt Inkrafttreten zum 01.01.2025. Anmeldung persönlich oder schriftlich; kein Online-Verfahren gefunden. Steuerpflicht beginnt mit dem Folgemonat der Aufnahme.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Jena vom 09.05.2019, geändert durch Satzungen vom 19.05.2021 und 27.11.2024, Stand 27.11.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Jena

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Jena?

      Die Hundesteuer in Jena beträgt 102 € pro Jahr für einen Hund (8,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 222 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Jena?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Jena zusammen 222 € im Jahr, mit drei Hunden 342 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Jena anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Jena fällig?

      Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Jahresbetrag am 01. Juli.

      Wer ist in Jena von der Hundesteuer befreit?

      Hunde blinder, sehbehinderter, gehörloser, schwerhöriger oder hilfloser Personen; Rettungshunde; Therapiehunde; Assistenzhunde; Hunde aus dem Jenaer Tierheim; Brauchbare Jagdhunde (ermäßigt); Hunde mit Begleithundeprüfung (ermäßigt); Billigkeitsmaßnahmen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.