Hund anmelden in Erfurt
- Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung an bei: Stadtkämmerei, Abteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von über 3 Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (auf Antrag als Jahressteuer am 1. Juli)
Steuerbefreiungen
- Rettungshunde und Hunde für öffentliche Aufgaben: Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung für den Zivilschutz oder ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Assistenzhunde für Schwerbehinderte: Ersthund für Schwerbehinderte mit Merkzeichen Bl, Gl, H oder TBl, wenn der Hund durch Ausbildung geeignet ist (insbesondere Assistenzhunde nach AHundV). (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Therapiehunde: Mit Ausbildungszertifikat als Therapiebegleithund, für medizinische bzw. therapeutische Behandlung eingesetzt. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Jagdhunde: Von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- und Forstschutz gehalten, mit Brauchbarkeitsprüfung. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde im Tierheim oder in Pflegestellen: Vorübergehend aus Tierschutzgründen im Tierheim oder in vertraglich gebundenen Pflegestellen des Tierheims Erfurt untergebracht. (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
- Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl. (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
- Gewerbliche Hundezucht: Hunde, die in Ausübung eines Gewerbes der Hundezucht gehalten werden. (§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
- Wachhunde im Bewachungsgewerbe: Für den Dienst eines zugelassenen Bewachungsunternehmens erforderlich. (§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
Ermäßigungen
- Inhaber eines Erfurter Sozialausweises – 50 %: Für den Ersthund, auch für einkommensmäßig Gleichgestellte; längstens ein Jahr, auf Antrag. (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde aus dem Tierheim Erfurt – 50 %: Für den Ersthund, drei Jahre ab dem Folgemonat der Übernahme. (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
- Hundeführerschein – 50 %: Hunde ab 12 Monaten mit bestandenem Hundeführerschein bei qualifiziertem Trainer bzw. Verein, für drei Jahre; nicht bei gesetzlicher Pflicht oder sicherheitsrechtlichen Anordnungen. (§ 8 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Neue Satzung seit 01.07.2026 (Beschluss 18.03.2026, Amtsblatt 29.04.2026); bis 30.06.2026 galten 108/132/156 € und 564 € für gefährliche Hunde. Steuermarken sind mit der neuen Satzung ungültig, Nachweis erfolgt über die Chipnummer (laut Pressemitteilung der Stadt); die neue Satzung enthält keine Markenpflicht.
Quellen
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSEF) vom 26. März 2026, Stand 26.03.2026. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.