Bremen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Bremerhaven 2026

Die Hundesteuer in Bremerhaven beträgt 90 € pro Jahr für einen Hund (7,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 210 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Bremerhaven90 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund90 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €

Steuerfreie Hunde (§ 6) zählen bei der Anzahl nicht mit; ermäßigte Hunde gelten als erster Hund.

Quelle: Hundesteuerortsgesetz vom 20. Juni 1991, zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 4. Dezember 2025 (Brem.GBl. S. 1359)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Bremerhaven erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Rechner für Bremerhaven

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Bremerhaven

      1. Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bzw. Zuzug oder nach Vollendung des dritten Lebensmonats an bei: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      In halbjährlichen Teilbeträgen am 15. April und 15. Oktober

      Steuerbefreiungen

      • Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 6 Abs. 2 Nr. 1)
      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts benötigt werden, auf Antrag. (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
      • Diensthunde: Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird. (§ 6 Abs. 2 Nr. 3)
      • Hunde für wissenschaftliche Zwecke: Ausschließlich von anerkannten wissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien benötigt. (§ 6 Abs. 2 Nr. 4)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Hunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten mit bestandener Rettungshundeprüfung, für den Bevölkerungsschutz benötigt. (§ 6 Abs. 2 Nr. 5)
      • Hunde in Tierschutzeinrichtungen: Vorübergehend in Einrichtungen des Tierschutzes untergebracht. (§ 6 Abs. 2 Nr. 6)
      • Hunde auf Binnenschiffen: Ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten. (§ 6 Abs. 2 Nr. 7)
      • Hunde aus dem Bremerhavener Tierheim: Auf Antrag ein Jahr lang steuerfrei. (§ 6 Abs. 4)
      • Vorübergehender Aufenthalt: Bis zu 2 Monate, wenn der Hund bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland versteuert wird. (§ 6 Abs. 1)

      Ermäßigungen

      • Gewerbsmäßiger Hundehandel/Zucht – 50 %: Auf Antrag, nur für den Ersthund; Zucht nur bei reinrassigen Hunden. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
      • Alleinstehende mit geringem Einkommen – 50 %: Nettoeinkommen nicht über dem Dreifachen des Regelsatzes der Grundsicherung im Alter (zzgl. Mehrbedarf); nur für einen Hund. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) – 50 %: Nur für einen Hund, längstens bis Ende des laufenden Kalenderjahres; jährlich neu beantragen. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Bremerhaven hat eigenes Ortsrecht (nicht das Bremer Hundesteuergesetz). Ersatzmarke 8 €. Online-Anmeldung laut Steueramt möglich, Link aber nicht ermittelt; bremerhaven.de-Infoseite nicht gefunden, daher Bundesportal als Info-Link.

      Quellen

      Hundesteuerortsgesetz vom 20. Juni 1991, zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 4. Dezember 2025 (Brem.GBl. S. 1359), Stand 04.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Bremerhaven

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremerhaven?

      Die Hundesteuer in Bremerhaven beträgt 90 € pro Jahr für einen Hund (7,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 210 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Bremerhaven?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Bremerhaven zusammen 210 € im Jahr, mit drei Hunden 360 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Bremerhaven anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bzw. Zuzug oder nach Vollendung des dritten Lebensmonats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.

      Wann ist die Hundesteuer in Bremerhaven fällig?

      In halbjährlichen Teilbeträgen am 15. April und 15. Oktober.

      Wer ist in Bremerhaven von der Hundesteuer befreit?

      Blindenführhunde; Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Diensthunde; Hunde für wissenschaftliche Zwecke; Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde in Tierschutzeinrichtungen; Hunde auf Binnenschiffen; Hunde aus dem Bremerhavener Tierheim; Vorübergehender Aufenthalt; Gewerbsmäßiger Hundehandel/Zucht (ermäßigt); Alleinstehende mit geringem Einkommen (ermäßigt); Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.