Hund anmelden in Bremerhaven
- Melde den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bzw. Zuzug oder nach Vollendung des dritten Lebensmonats an bei: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
In halbjährlichen Teilbeträgen am 15. April und 15. Oktober
Steuerbefreiungen
- Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 6 Abs. 2 Nr. 1)
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts benötigt werden, auf Antrag. (§ 6 Abs. 2 Nr. 2)
- Diensthunde: Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird. (§ 6 Abs. 2 Nr. 3)
- Hunde für wissenschaftliche Zwecke: Ausschließlich von anerkannten wissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien benötigt. (§ 6 Abs. 2 Nr. 4)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Hunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten mit bestandener Rettungshundeprüfung, für den Bevölkerungsschutz benötigt. (§ 6 Abs. 2 Nr. 5)
- Hunde in Tierschutzeinrichtungen: Vorübergehend in Einrichtungen des Tierschutzes untergebracht. (§ 6 Abs. 2 Nr. 6)
- Hunde auf Binnenschiffen: Ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten. (§ 6 Abs. 2 Nr. 7)
- Hunde aus dem Bremerhavener Tierheim: Auf Antrag ein Jahr lang steuerfrei. (§ 6 Abs. 4)
- Vorübergehender Aufenthalt: Bis zu 2 Monate, wenn der Hund bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland versteuert wird. (§ 6 Abs. 1)
Ermäßigungen
- Gewerbsmäßiger Hundehandel/Zucht – 50 %: Auf Antrag, nur für den Ersthund; Zucht nur bei reinrassigen Hunden. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Alleinstehende mit geringem Einkommen – 50 %: Nettoeinkommen nicht über dem Dreifachen des Regelsatzes der Grundsicherung im Alter (zzgl. Mehrbedarf); nur für einen Hund. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) – 50 %: Nur für einen Hund, längstens bis Ende des laufenden Kalenderjahres; jährlich neu beantragen. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Bremerhaven hat eigenes Ortsrecht (nicht das Bremer Hundesteuergesetz). Ersatzmarke 8 €. Online-Anmeldung laut Steueramt möglich, Link aber nicht ermittelt; bremerhaven.de-Infoseite nicht gefunden, daher Bundesportal als Info-Link.
Quellen
- Änderungsortsgesetz vom 4.12.2025, Brem.GBl. Nr. 137 (PDF)
- Hundesteuerortsgesetz, konsolidierte Fassung ab 01.01.2026 (Transparenzportal Bremen)
- Steueramt Bremerhaven: Hundesteuer Anmeldung (FIM-Leistungsbeschreibung)
- Steueramt Bremerhaven: Hundesteuer Ermäßigung (FIM-Leistungsbeschreibung)
Hundesteuerortsgesetz vom 20. Juni 1991, zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 4. Dezember 2025 (Brem.GBl. S. 1359), Stand 04.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.