Bremen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Bremen 2026

Die Hundesteuer in Bremen beträgt 150 € pro Jahr für einen Hund (12,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Bremen150 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund150 €

Einheitlich 150 € je Hund (§ 5 Abs. 1 Hundesteuergesetz).

Quelle: Hundesteuergesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1984 (Stadtgemeinde Bremen)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Bremen erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Bremen

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nach dem dritten Lebensmonat des Hundes an bei: Finanzamt Bremen, Hundesteuerstelle. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bremen. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag

      Steuerbefreiungen

      • Blindenführhunde: auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde für hilfsbedürftige Personen: ausschließlich für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen benötigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
      • Diensthunde: Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
      • Hunde für wissenschaftliche Zwecke: bei anerkannten wissenschaftlichen Instituten oder Laboratorien (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
      • Rettungshunde: Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung in den letzten zwölf Monaten bestanden, für den Bevölkerungsschutz benötigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
      • Hunde in Tierasylen: vorübergehend aus Tierschutzgründen untergebracht (§ 6 Abs. 1 Nr. 6)
      • Hunde auf Binnenschiffen: ständig an Bord gehalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 7)
      • Hunde aus dem Bremer Tierheim: auf Antrag ein Jahr steuerfrei (§ 6 Abs. 2)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, nur eine Wohnung oder unbewohnt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
      • Wachhunde auf landwirtschaftlichen Gehöften – 50 % (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Hunde im Bewachungsgewerbe – 50 %: von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern für den Wachdienst benötigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
      • Hunde von Artisten und Schaustellern – 50 %: zur Berufsausübung benötigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
      • Schutzhunde – 50 %: mit Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbandes (§ 7 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2)
      • Zwingersteuer für Züchter: auf Antrag Steuer für zwei Hunde, wenn mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse (darunter eine Hündin) zur Zucht gehalten und im Zuchtbuch eingetragen sind (§ 8)
      • Gewerbsmäßiger Hundehandel: auf Antrag Steuer für zwei Hunde (§ 9)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Gilt nur für die Stadtgemeinde Bremen; Bremerhaven hat ein eigenes Hundesteuerortsgesetz (ab 2026 gestaffelt 90/120/150 €) – nicht verwechseln. Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Konsolidierte Fassung im Transparenzportal Stand 12.10.2026, letzte Änderung durch Ortsgesetz vom 29.09.2015; validFrom 01.01.2016 laut Begründung des Änderungsentwurfs. Gesetz nennt noch das Finanzamt Bremen-Nord, zuständig ist laut Serviceportal heute das Finanzamt Bremen. Steuermarken gelten vier Jahre (aktuell 2026–2029).

      Quellen

      Hundesteuergesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1984 (Stadtgemeinde Bremen), Stand 29.09.2015. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Bremen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremen?

      Die Hundesteuer in Bremen beträgt 150 € pro Jahr für einen Hund (12,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Bremen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Bremen zusammen 300 € im Jahr, mit drei Hunden 450 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Bremen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nach dem dritten Lebensmonat des Hundes erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Bremen fällig?

      Jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag.

      Wer ist in Bremen von der Hundesteuer befreit?

      Blindenführhunde; Hunde für hilfsbedürftige Personen; Diensthunde; Hunde für wissenschaftliche Zwecke; Rettungshunde; Hunde in Tierasylen; Hunde auf Binnenschiffen; Hunde aus dem Bremer Tierheim; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Wachhunde auf landwirtschaftlichen Gehöften (ermäßigt); Hunde im Bewachungsgewerbe (ermäßigt); Hunde von Artisten und Schaustellern (ermäßigt); Schutzhunde (ermäßigt); Zwingersteuer für Züchter (ermäßigt); Gewerbsmäßiger Hundehandel (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.