Hund anmelden in Saarbrücken
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadtsteueramt. Welpen: Steuerpflicht steuerpflichtig sind Hunde ab drei Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Je zur Hälfte am 1. März und 1. September
Steuerbefreiungen
- Hunde für Blinde, Taube und hilflose Personen: Ausschließlich zu Schutz und Hilfe; hilflos heißt Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Gültig wie der Ausweis. (§ 3 Abs. 2 a)
- Jagdgebrauchshunde: Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher mit Brauchbarkeitsprüfung, in der erforderlichen Anzahl. (§ 3 Abs. 2 b)
- Gebrauchshunde von Feld- und Forstschutzbeauftragten: In der erforderlichen Anzahl. (§ 3 Abs. 2 c)
- Hunde auf Binnenschiffen: An Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen. (§ 3 Abs. 2 d)
- Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden. (§ 3 Abs. 2 e)
- Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII: Hunde von Empfängern laufender Hilfe nach SGB XII bzw. SGB II oder einkommensmäßig Gleichgestellten; Einkommen ist zu belegen. (§ 3 Abs. 2 f)
- Hunde aus dem Tierheim: Aus einer gemeinnützigen Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: ein Jahr steuerfrei ab Übernahmemonat, nur für den ersten Hund und einmal je Hund. (§ 3 Abs. 2 g)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 4 a)
- Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins; Verwendung glaubhaft machen. (§ 4 b)
- Zwingersteuer für Züchter: Bei mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin), VDH-eingetragen: je Zuchthund die Hälfte des Satzes für den ersten Hund, höchstens die Steuer für zwei Hunde. (§ 5)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Keine Änderungssatzung gefunden; die Webseite der Stadt nennt weiterhin 120 €/168 €. Anträge auf Befreiung/Ermäßigung innerhalb eines Monats nach Bescheid stellen und jährlich wiederholen (§ 6). Ersatzmarke 5 €.
Quellen
Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 17.03.2010 (Hundesteuersatzung), Stand 17.03.2010. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.