Saarland · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Saarbrücken 2026

Die Hundesteuer in Saarbrücken beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Saarbrücken120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund120 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund168 €

Erster Hund 120 €, jeder weitere Hund 168 €. Steuerfreie Hunde zählen nicht mit; ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde.

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 17.03.2010 (Hundesteuersatzung)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Saarbrücken erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Saarbrücken

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadtsteueramt. Welpen: Steuerpflicht steuerpflichtig sind Hunde ab drei Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Je zur Hälfte am 1. März und 1. September

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für Blinde, Taube und hilflose Personen: Ausschließlich zu Schutz und Hilfe; hilflos heißt Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Gültig wie der Ausweis. (§ 3 Abs. 2 a)
      • Jagdgebrauchshunde: Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher mit Brauchbarkeitsprüfung, in der erforderlichen Anzahl. (§ 3 Abs. 2 b)
      • Gebrauchshunde von Feld- und Forstschutzbeauftragten: In der erforderlichen Anzahl. (§ 3 Abs. 2 c)
      • Hunde auf Binnenschiffen: An Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen. (§ 3 Abs. 2 d)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden. (§ 3 Abs. 2 e)
      • Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII: Hunde von Empfängern laufender Hilfe nach SGB XII bzw. SGB II oder einkommensmäßig Gleichgestellten; Einkommen ist zu belegen. (§ 3 Abs. 2 f)
      • Hunde aus dem Tierheim: Aus einer gemeinnützigen Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG: ein Jahr steuerfrei ab Übernahmemonat, nur für den ersten Hund und einmal je Hund. (§ 3 Abs. 2 g)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 4 a)
      • Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins; Verwendung glaubhaft machen. (§ 4 b)
      • Zwingersteuer für Züchter: Bei mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin), VDH-eingetragen: je Zuchthund die Hälfte des Satzes für den ersten Hund, höchstens die Steuer für zwei Hunde. (§ 5)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Keine Änderungssatzung gefunden; die Webseite der Stadt nennt weiterhin 120 €/168 €. Anträge auf Befreiung/Ermäßigung innerhalb eines Monats nach Bescheid stellen und jährlich wiederholen (§ 6). Ersatzmarke 5 €.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 17.03.2010 (Hundesteuersatzung), Stand 17.03.2010. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Saarbrücken

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Saarbrücken?

      Die Hundesteuer in Saarbrücken beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Saarbrücken?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Saarbrücken zusammen 288 € im Jahr, mit drei Hunden 456 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Saarbrücken anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht steuerpflichtig sind Hunde ab drei Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Saarbrücken fällig?

      Je zur Hälfte am 1. März und 1. September.

      Wer ist in Saarbrücken von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für Blinde, Taube und hilflose Personen; Jagdgebrauchshunde; Gebrauchshunde von Feld- und Forstschutzbeauftragten; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII; Hunde aus dem Tierheim; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde (ermäßigt); Zwingersteuer für Züchter (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.