Hamburg · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Hamburg 2026

Die Hundesteuer in Hamburg beträgt 90 € pro Jahr für einen Hund (7,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 180 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

Hamburg90 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund90 €

Einheitlicher Satz von 90 € für jeden Hund.

Quelle: Hamburgisches Hundesteuergesetz (HuStG) von 1995 in der jeweils geltenden Fassung

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund600 €

Hunde, die nach dem Hamburgischen Hundegesetz als gefährlich gelten oder deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der zuständigen Behörde festgestellt wurde

Für gefährliche Hunde keine Befreiung, Ermäßigung oder Erlass.

Rechner für Hamburg

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Hamburg

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb (Anmeldung beim Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung) an bei: Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz, Hundesteuerstelle. Welpen: Steuerpflicht Junghunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als erworben.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Hamburg. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Je zur Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und am 15. August

      Steuerbefreiungen

      • Diensthunde: Hunde, die von Behörden benötigt werden (z. B. Polizeihunde), sowie Schutz- und Wachhunde von Bediensteten im dienstlichen Interesse. (§§ 7, 8 HuStG)
      • Hunde wissenschaftlicher Institute: Ausschließlich zu Forschungszwecken benötigte Hunde anerkannter Institute. (§§ 7, 8 HuStG)
      • Führ-, Begleit- und Schutzhunde: Für schwerbehinderte Menschen (laut Merkblatt z. B. ab GdB 50), Blinde, hochgradig Hörgeschädigte und hilflose Personen; Hunde in anerkannten Ausbildungsstätten für diese Zwecke. (§§ 7, 8 HuStG)
      • Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshundeprüfung, für Einsätze im Zivil- oder Katastrophenschutz verfügbar. (§§ 7, 8 HuStG)
      • Hunde auf Schiffen, von Zirkus- und Schaustellern: Hunde auf Schiffen, die keine öffentlich genutzten Flächen betreten; Hunde von Artisten und Schaustellern, die sie für ihre Tätigkeit benötigen. (§§ 7, 8 HuStG)
      • Zuchthunde: Bei mehr als zwei Zuchthunden (davon mindestens eine Hündin) sind die Zuchthunde ab dem dritten steuerfrei. (§§ 7, 8 HuStG)
      • Hunde ausländischer Staatsangehöriger: Soweit nach Völkerrecht oder Verträgen steuerbefreit. (§§ 7, 8 HuStG)

      Ermäßigungen

      • Hunde aus dem Hamburger Tierheim Süderstraße: Steuerermäßigung im ersten Jahr, auf Antrag. (§§ 9, 9a, 10 HuStG)
      • Gewerblich gehaltene Hunde: Ermäßigung auf Antrag. (§§ 9, 9a, 10 HuStG)
      • Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung: Erlass oder Teilerlass auf Antrag, auch wenn das Haushaltseinkommen die Regelsätze um nicht mehr als 25 % übersteigt; laut Merkblatt bei Haltung nur eines Hundes. (§ 11 HuStG)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein Satzungsrecht, sondern Landesgesetz. Der Gesetzestext auf landesrecht-hamburg.de ist nur per JavaScript abrufbar und wurde nicht direkt gelesen; Beträge und Regeln stammen von den offiziellen Seiten der Finanzbehörde. Seit 01.01.2021 werden keine Steuermarken mehr ausgegeben. Höhe der Tierheim-Ermäßigung nicht angegeben. Datum der letzten Gesetzesänderung nicht verifiziert.

      Quellen

      Hamburgisches Hundesteuergesetz (HuStG) von 1995 in der jeweils geltenden Fassung. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Hamburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Hamburg?

      Die Hundesteuer in Hamburg beträgt 90 € pro Jahr für einen Hund (7,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 180 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Hamburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Hamburg zusammen 180 € im Jahr, mit drei Hunden 270 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Hamburg anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb (Anmeldung beim Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung) erfolgen. Steuerpflicht Junghunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als erworben. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Hamburg fällig?

      Je zur Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und am 15. August.

      Wer ist in Hamburg von der Hundesteuer befreit?

      Diensthunde; Hunde wissenschaftlicher Institute; Führ-, Begleit- und Schutzhunde; Rettungshunde; Hunde auf Schiffen, von Zirkus- und Schaustellern; Zuchthunde; Hunde ausländischer Staatsangehöriger; Hunde aus dem Hamburger Tierheim Süderstraße (ermäßigt); Gewerblich gehaltene Hunde (ermäßigt); Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.