Hund anmelden in Berlin
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Zuständiges Wohnsitzfinanzamt (Anmeldung über das Berliner Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung). Welpen: Steuerpflicht Welpen unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate anmelden.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Berlin. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember; Jahreszahlung im Voraus möglich
Steuerbefreiungen
- Blindenführhunde und Hunde für hilflose Personen: Blindenführhunde sowie Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen benötigt werden, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
- Hunde in Ausbildung: Hunde in Ausbildung zum Blindenführ-, Sanitäts- oder Rettungshund, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
- Sanitäts- und Rettungshunde: Hunde mit bestandener Prüfung als Sanitäts- oder Rettungshund, die für den Zivilschutz zur Verfügung stehen, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
- Hunde aus dem Tierheim: Aus einem Tierheim aufgenommene Hunde für fünf Jahre steuerfrei, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
- Empfänger bestimmter Sozialleistungen und Renten: Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII), bestimmte gesetzliche Renten nach SGB VI sowie Leistungen nach dem AsylbLG, für die Dauer des Bezugs, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Landesgesetz statt Satzung. Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde (laut Senatsverwaltung für Finanzen). Steuermarke seit 01.01.2024 abgeschafft (Gesetz zur Änderung hundesteuerlicher und ordnungsrechtlicher Vorschriften, Drs. 19/1233); Datum und GVBl-Fundstelle dieser letzten Änderung nicht verifiziert, daher satzung.date null. gesetze.berlin.de ist nur per JavaScript lesbar; Gesetzestext (§ 4: 120 €/180 €) über Spiegel lexaris.de gelesen, Beträge durch offizielle FAQ bestätigt. Antrag auf Befreiung wirkt ab Antragstellung.
Quellen
- Senatsverwaltung für Finanzen: FAQ Hundesteuer
- Hundesteuergesetz Berlin (gesetze.berlin.de)
- Gesetzentwurf Drucksache 19/1233 (Abschaffung Steuermarke)
- Downloads Hundesteuer
Hundesteuergesetz (HuStG BE) vom 10. Oktober 2001. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.