Berlin · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Berlin 2026

Die Hundesteuer in Berlin beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Berlin120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund120 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €

Quelle: Hundesteuergesetz (HuStG BE) vom 10. Oktober 2001

Listenhunde und gefährliche Hunde

Berlin erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Berlin

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Zuständiges Wohnsitzfinanzamt (Anmeldung über das Berliner Hunderegister gilt zugleich als steuerliche Anmeldung). Welpen: Steuerpflicht Welpen unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate anmelden.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Berlin. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember; Jahreszahlung im Voraus möglich

      Steuerbefreiungen

      • Blindenführhunde und Hunde für hilflose Personen: Blindenführhunde sowie Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen benötigt werden, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
      • Hunde in Ausbildung: Hunde in Ausbildung zum Blindenführ-, Sanitäts- oder Rettungshund, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
      • Sanitäts- und Rettungshunde: Hunde mit bestandener Prüfung als Sanitäts- oder Rettungshund, die für den Zivilschutz zur Verfügung stehen, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
      • Hunde aus dem Tierheim: Aus einem Tierheim aufgenommene Hunde für fünf Jahre steuerfrei, auf Antrag. (§ 5 HuStG)
      • Empfänger bestimmter Sozialleistungen und Renten: Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII), bestimmte gesetzliche Renten nach SGB VI sowie Leistungen nach dem AsylbLG, für die Dauer des Bezugs, auf Antrag. (§ 5 HuStG)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Landesgesetz statt Satzung. Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde (laut Senatsverwaltung für Finanzen). Steuermarke seit 01.01.2024 abgeschafft (Gesetz zur Änderung hundesteuerlicher und ordnungsrechtlicher Vorschriften, Drs. 19/1233); Datum und GVBl-Fundstelle dieser letzten Änderung nicht verifiziert, daher satzung.date null. gesetze.berlin.de ist nur per JavaScript lesbar; Gesetzestext (§ 4: 120 €/180 €) über Spiegel lexaris.de gelesen, Beträge durch offizielle FAQ bestätigt. Antrag auf Befreiung wirkt ab Antragstellung.

      Quellen

      Hundesteuergesetz (HuStG BE) vom 10. Oktober 2001. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Berlin

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?

      Die Hundesteuer in Berlin beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Berlin?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Berlin zusammen 300 € im Jahr, mit drei Hunden 480 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Berlin anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht Welpen unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate anmelden. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Berlin fällig?

      Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember; Jahreszahlung im Voraus möglich.

      Wer ist in Berlin von der Hundesteuer befreit?

      Blindenführhunde und Hunde für hilflose Personen; Hunde in Ausbildung; Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde aus dem Tierheim; Empfänger bestimmter Sozialleistungen und Renten. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.